Die Vollversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Elternmitwirkung auf der Ebene des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Sie besteht aus bis zu zwei Delegierten der Elternvertretungen aller im Bedarfsplan der Stadt aufgenommenen Kindertagesstätten. Daneben sind alle Eltern wählbar, die ein Kind im Alter unter 14 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mayen haben. Mitzubringen sind zur Wahl Personalausweis, Stammbuch und Geburtsurkunde.
Eltern wählen in Mayen neuen Vorstand: Ausschuss auf Ebene der Stadt wird bestimmt
