Von unserem Redakteur Albrecht Kahl
Damals hatte der Kreistag dafür votiert, dass die Elisabeth- und die Genoveva-Schule in Mayen sowie die Stephanus-Schule in Polch ein Förder- und Beratungszentrum (FBZ) erhalten sollen. Im August 2014 trat dann aber eine Änderung des Schulgesetzes in Kraft. Danach kann nur eine von mehreren Förderschulen ein Förder- und Beratungszentrum erhalten. Nach Gesprächen mit allen infrage kommenden Schulen entschied sich die Kreisverwaltung für die Elisabeth-Schule in Mayen. Dort soll nun das FBZ errichtet werden, das nicht nur den Unterricht gestalten, sondern auch Eltern und Lehrer beraten und die Kooperation zwischen den Schulen fördern soll. Die pädagogischen Inhalte wird die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit den betroffenen Schulen erarbeiten.
Das FBZ hat drei Säulen. Zum einen soll dort selbst unterrichtet werden. Des Weiteren soll es Lehrer und Eltern beraten. Gerade der Beratung der Eltern kommt dabei ein großer Stellenwert zu. Denn künftig soll der Elternwille bei der Schulwahl viel stärker berücksichtigt werden als zurzeit. Hier geht es vor allem darum, Eltern zu beraten, welche Schule geeignet ist, wenn ihr Kind eine erhebliche Lernschwäche aufweist. Ist dann eine Schwerpunktschule, wo Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam unterrichtet werden und es Förderlehrer für die benachteiligten Kinder gibt, die richtige Wahl? Oder sollen diese Kinder besser eine Förderschule besuchen? Denn an einer Schwerpunktschule kann das Kind nicht so intensiv betreut werden wie an einer Förderschule. Die dritte Säule des FBZ ist die Kooperation zwischen Förder- und Schwerpunktschulen. Diese soll ausgebaut werden.
Vom pädagogischen Konzept des FBZ sollen Förderschulen im ganzen Landkreis und darüber hinaus profitieren. Es soll ein pädagogisches Netzwerk entstehen, das von Mayen aus koordiniert wird. So werden Kooperationsvereinbarungen mit weiteren Förderschulen in Mayen, Polch, Andernach, Bendorf, Kettig, Niederfell und Neuwied angestrebt.