Schöffengericht Mayen verurteilte 64-jährigen Mann zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe
Dreieinhalb Jahre Haft: Schwerer sexueller Missbrauch im Raum Mayen nach vielen Jahren geahndet
Ein 64-jähriger Mann ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
dpa

Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch enden später als üblich. Dies musste ein 64-jähriger Mann erkennen, der des dreifachen schweren sexuellen und des sechsfachen sexuellen Missbrauchs eines Kindes für schuldig befunden wurde. Das Schöffengericht Mayen verurteilte ihn zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Die Taten lagen im Zeitraum von 1989 bis 2005.

Lesezeit 2 Minuten
Nach solchen Delikten äußern sich die Opfer häufig erst Jahre später, zum Beispiel aus Scham, aus Angst vor der Reaktion der Familie und des Freundeskreises oder weil erst im Erwachsenenalter die Taten bewusst und deren Folgen spürbar werden. Im aktuellen Fall vor dem Schöffengericht stritt der Angeklagte und damalige Stiefvater alle Vorwürfe ab und unterstellte der Mutter des Opfers Rachegelüste, weil er sich von ihr scheiden ließ.

Ressort und Schlagwörter

Andernach & Mayen

Top-News aus der Region