Hans Windolf ist einer von denjenigen, die gerne das Nettebad besuchen. Den jüngsten Beschluss, das Bad vorübergehend bis zum 9. Januar einschließlich zu schließen, versteht er nicht. „Jetzt wird also durch Beschluss der Stadtspitze, Corona-bedingt begründet, das Hallenbad für vier Wochen geschlossen, und dass, obwohl die 2G-plus-Regel eingehalten werden kann“, sagt der Mayener. Zudem würden Studien belegen, dass wegen der hohen Luftfeuchtigkeit und Wärme die Ansteckungsgefahr in einem Hallenbad wesentlich geringer sei als in anderen geschlossenen Räumen. Windolf ist sogar der Ansicht, dass der höhere Prozentsatz an „geboosterten“ Menschen dazu führen würde, dass sich die Besucherzahl „deutlich erhöht“. Er habe jedenfalls am Wochenende vor der Schließung ein gut besuchtes Bad und gut belegte Sauna vorgefunden.
Aber eben die 2G-plus-Regel führt Christina Luxemburger, Bereichsleitung Nettebad, als Pferdefuß an. „Diese Regelung schränkt die Aufrechterhaltung des Badebetriebes für viele Bäder erheblich ein und kommt faktisch einem Lockdown gleich“, betont Luxemburger. Es sei im Nettebad festzustellen gewesen, dass nicht nur der öffentliche Badebetrieb, sondern auch der von Gruppen, Vereinen und Schulen betroffen ist. Im Blick auf die Vereine habe man registrieren müssen, dass die aktuellen Auflagen es den Vereinen so aufwendig gemacht hätten, sodass diese das Schwimmtraining aussetzen mussten und dem Bad damit Absagen erteilten. „Was wir gerade im Hinblick auf die Kinder und Jugendlichen sehr bedauern“, wie Luxemburger hinzufügt.
Gerade das Training für Kinder sollte auf keinen Fall unterbrochen werden, fordert Hans Windolf. Die Kinderschwimmkurse hätten eigentlich jetzt schon keine Kapazitäten mehr frei. Für Windolf ein Indiz, dass der Bedarf unter Kindern für qualifizierten Schwimmunterricht mehr denn je bestehe. Falle dieser Unterricht für vier Wochen aus, würden die Kinder „fast bei null“ wieder anfangen. Und zur Gesunderhaltung sei das Schwimmen, insbesondere auch für Ältere, „ein wesentlicher Bestandteil“. Deswegen halte die Stadt Mayen ja ein Sportbad und kein Freizeitbad vor. Er plädiert dafür, dass die vierwöchige Schließung zumindest teilweise aufgehoben werden soll, wenn den Verantwortlichen „wirklich am Wohlergehen der Bevölkerung gelegen ist“. Thomas Brost