Alle Grundstückseigentümer in Deutschland sind aufgefordert, noch in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung ihres Grundsteuerwertes bei ihrem Finanzamt abzugeben. In Rheinland-Pfalz meldet sich das zuständige Finanzamt bei den Eigentümern vorab mit Informationsschreiben. Als Artur Kirst aus Münk jüngst seine Post öffnete, sorgte der Inhalt bei dem Pensionär allerdings für gehöriges Kopfschütteln.
Aktualisiert am 11. September 2022 15:41 Uhr
{element}
Er soll Angaben zu Grundstücken machen, die er bereits vor mehr als zehn Jahren verkauft hat. Von den Flächen, die ihm im Nachbarort Bermel tatsächlich gehören, will die Behörde hingegen nichts wissen. Aus dem Bekanntenkreis weiß Kirst inzwischen: Er ist kein Einzelfall.