Bluttat von Andernach: Messerstecherin zeigt vor Urteilsspruch Reue
Koblenz/Andernach
Bluttat von Andernach: Messerstecherin zeigt vor Urteilsspruch Reue
Landgericht Koblenz
dpa
Koblenz/Andernach – Die Bluttat von Andernach, bei der eine 56-Jährige im Alkoholrausch mehrfach mit einem Küchenmesser auf ihren im Rollstuhl sitzenden Bekannten einstach und ihn dabei lebensgefährlich verletzte, war kein Mordversuch, sondern eine gefährliche Körperverletzung im minderschweren Fall.
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Von unserer Mitarbeiterin Delia Krechel
Das hat jetzt das Koblenzer Landgericht im Prozess gegen die Frau, die schwer alkoholkrank ist, entschieden.
Die Richter verurteilten sie zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Einen Teil der Strafe muss sie in einer Entziehungsanstalt absitzen.