Verlorenes Urteil vor dem Verwaltungsgericht gegen den Landkreis Mayen-Koblenz wird jetzt wirksam
Bittere Pille: Stadt Mayen muss 3 Millionen Euro an Landkreis MYK zahlen
Die Stadt Mayen muss 3 Millionen Euro an den Landkreis MYK zahlen, nachdem sie eine Klage wegen Erstattungen für das Jugendamt verloren hat.
Thomas Brost

Mayen. Die Zeche muss zuletzt doch die Stadt Mayen zahlen: Sie war jahrelang gegen den Landkreis Mayen-Koblenz juristisch zu Felde gezogen, um eine aus ihrer Sicht zustehende Forderung für ihr Jugendamt zu erfechten. Im Dezember 2023 gab das Verwaltungsgericht Koblenz dem Landkreis MYK recht – mit jetzt weitreichenden Folgen, auch für den Mayener Haushalt 2025. 3,17 Millionen Euro muss die Stadt dem Landkreis überweisen, damit eine Überzahlung des Landkreises zu den Kosten des Mayener Jugendamtes aus den Jahren 2015 bis 2020 ausgeglichen wird.

Lesezeit 2 Minuten

Die Stadt Mayen hatte geklagt, weil sie der Auffassung war, dass der Landkreis entstandene Personalkosten für Kitas in freier Trägerschaft in den Jahren 2015 bis 2017 komplett übernehmen müsse. Die Stadt argumentierte, es könne nicht sein, dass sie einerseits wie eine Ortsgemeinde behandelt werde, andererseits Richtlinien des Kreises aber nicht auf sie anwendbar sein sollten. Auch ihr Argument, dass sie sich als finanzschwache Gemeinde schlechterstelle als Gemeinden ohne Jugendamt, zog nicht. Die Stadt hatte eine Vereinbarung mit dem Landkreis über die Übernahme von Kosten der Jugendhilfe zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Danach visierte die Stadtverwaltung, damals noch unter Oberbürgermeister Wolfgang Treis (Grüne) eine Klage an.

„Ich habe beim Lesen des Urteils sogleich erkannt, dass das in die Hose gehen musste.“

Willi Kaspari, FWM-Stadtrat

Im Haupt- und Finanzausschuss sagte Willi Kaspari (FWM) jetzt, dass ihm als Kenner des Kitagesetzes beim Lesen des Urteils sogleich klar gewesen sei, dass die Klage „in die Hose gehen musste“. Kaspari war bis 2022 Geschäftsführer der Kita gGmbH Koblenz. Was das Verfahren gekostet habe, fragte er in der Sitzung. Dazu antwortete Kämmerer Axel Spitzlei, dass die Stadt nur die Anwaltskosten zu tragen gehabt habe. In den Haushalt 2017 hatte die Stadt seinerzeit vorsorglich Kosten von 60.000 Euro einstellen lassen.

Christoph Rosenbaum, Fraktionschef der CDU, sagte, dass die Zahlung von fast 3,2 Millionen Euro „eine bittere Pille“ für Mayen sei. Sein Pendant von der SPD, Helmut Sondermann, meinte, seine Farben hätten damals „das Vorgehen sehr kritisch“ gesehen. Das falle der Stadt „auf die Füße“, sie müsse sich „krummlegen“, um ihre Leistungsfähigkeit zu erreichen. Die Stadt will den außerordentlichen Einnahmeausfall mit der Gewerbesteuer decken. Die fällt nach jüngsten Berechnungen sehr gut aus, sie liegt mit Stichtag 12. September bei 25,32 Millionen Euro – und damit 4,22 Millionen Euro über dem Ansatz. Ob so verfahren werden soll, muss der Stadtrat beraten und beschließen, und zwar am Mittwoch, 17 Uhr, im Ratssaal.

Die Sitzung des Stadtrates zählt 18 Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil. Zu Beginn ist eine Einwohnerfragestunde anberaumt.

Top-News aus der Region