Bald gilt Untergrenze von 515 Euro im Monat - Bekommen Branchen Probleme?
Azubigehälter erhalten Untergrenze: Was Mindestlohn für Betriebe bedeutet
Ein Mindestlohn von 515 Euro ist für das Bäcker-Handwerk kein Problem. Ein Azubi verdient im ersten Jahr bereits mehr. Foto: dpa
picture alliance / dpa

Kreis Mayen-Koblenz. Er kommt: Der gesetzliche Mindestlohn für Azubis. Gelten soll die Untergrenze von 515 Euro im Monat für neue Ausbildungsverträge ab kommendem Jahr. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bildungsministeriums hervor, den das Bundeskabinett so beschlossen hat. Die Meinungen zu diesem Vorstoß gehen auseinander – auch im Kreis Mayen-Koblenz.

Lesezeit 2 Minuten
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz sieht für die Betriebe im Kreis im Mindestlohn für Auszubildende kein Problem. „Wir haben noch keine negative Rückmeldung von Betrieben bekommen“, sagt Bertram Weirich, Geschäftsbereichsleiter Aus- und Weiterbildung der IHK.

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