Tim Hupe, geschäftsführender Gesellschafter des Hamburger Architekturbüros Hupe Flatau Partner, wandte sich die Tage erneut mit einem Schreiben an Oberbürgermeister Christian Greiner (FWG) und Bürgermeister Claus Peitz (CDU). Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte der Architekt Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen, um für eine Umsetzung des Culinacums mit einem kleineren Raumangebot zu werben: Eine Reduzierung des Gebäudevolumens auf 80 Prozent der ursprünglich geplanten Abmessungen sei möglich, hatte Hupe argumentiert und grafische Darstellungen des Grund- und Querschnitts beigefügt. Eine solche maßstäbliche Verkleinerung des Siegerentwurfs lasse sich im Einklang mit dem Vergaberecht umsetzen, ist der Architekt überzeugt.
Anwalt: Ausführungen der Stadt falsch
Man habe den Sachverhalt von dem auf Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwaltsbüro Kapellmann und Partner juristisch prüfen lassen, erklärt Hupe im Gespräch mit der Rhein-Zeitung. Das deutschlandweit tätige Frankfurter Büro habe den Schriftverkehr mit der Stadt begleitet und jüngst auch eine Einschätzung zu den jüngsten Aussagen der Verwaltung, wonach die von der CDU angeregte verkleinerte Umsetzung des Culinacums aus vergaberechtlichen Gründen nicht zulässig sei, abgegeben. Demnach seien die Ausführungen der Stadt Andernach zur Rechtslage „schlicht falsch und unhaltbar“.
Bei Planungswettbewerben sei ein Nachsteuern grundsätzlich möglich, da der konkrete Bedarf schließlich erst im Zuge eines Verhandlungsverfahrens gemeinsam festgelegt werde. Das sei auch sinnvoll, da im Falle des Culinacums schließlich weder eine Entwurfsplanung noch eine belastbare Kostenkalkulation vorliegt.
Grundzüge der Planung ändern sich nicht
Ob ein Vorhaben größer oder kleiner als in den Wettbewerbsunterlagen formuliert umgesetzt werde, spiele vergaberechtlich keine Rolle. Eine Grenze sei hingegen erreicht, wenn im Zuge des Nachjustierens die Grundzüge der ursprünglichen Planung verändert würden: Nach Aussage des Rechtsanwaltsbüros sei das der Fall, wenn man statt eines neuen Stadtmuseums auf dem Grundstück am Runden Turm plötzlich eine Schule oder ein Rathaus errichten wolle. Dann könne man davon ausgehen, dass sich ein anderer Bieterkreis für eine Teilnahme am Wettbewerbsverfahren interessiert hätte. Bei einem solchen Schritt sollte keine Realisierung erfolgen.
Grundlegende Veränderungen der Planungen stünden beim Culinacum allerdings nicht im Raum: Der Zweck des Gebäudes bleibe erhalten, der Bedarf bestehe nach wie vor, lediglich der Umfang solle aus Kostengründen verkleinert werden. Nach Einschätzung des beauftragten Rechtsanwalts würden seitens der Stadt vergaberechtliche Gründe lediglich vorgeschoben, um den politischen Willen zum Stopp des Projekts durchzusetzen. Aus rechtlicher Sicht seien die Argumente falsch. „Das geht völlig an den Fakten vorbei“, ärgert sich Architekt Hupe.
Verwaltung skizzierte drei Alternativen
Die Verwaltung hatte in dem Workshop im Februar drei Möglichkeiten, wie man weiter verfahren könne, skizziert: Neben einem Einstieg ins Verhandlungsverfahren, für den es im Oktober keine Mehrheit im Stadtrat gab, könne man das Projekt entweder beenden und die bereits bewilligten Fördermittel des Bundes zurückgeben oder das Culinacum in einer verkleinerten Variante neu ausschreiben.
Eine solche Neuausschreibung wäre nach Auffassung des Rechtsanwaltsbüros Kapellmann und Partner allerdings rechtswidrig: Dabei handele es sich um eine klare Benachteiligung des Wettbewerbssiegers. Hupe spricht von einem „Schlag ins Gesicht“ für alle, die sich mit dem Ziel, Baukultur zu schaffen, an Wettbewerbsverfahren beteiligen.
Architekt nach wie vor gesprächsbereit
Gegenüber der Stadt sei man nach wie vor gesprächsbereit und stehe gern für eine Klärung des angesprochenen Sachverhalts zur Verfügung, betont Tim Hupe. „Der guten Ordnung halber müssen wir Ihnen weiterhin mitteilen, dass Sie sich als Gemeinde selbstverständlich uns gegenüber schadensersatzpflichtig machen würden, wenn Sie das Verfahren aufheben“, heißt es in dem jüngsten Schreiben allerdings auch. Eine Planung und Kostenermittlung für ein Culinacum, das mit nicht mehr als 7 Millionen Euro zu Buche schlagen soll, erscheine weiterhin als sinnvoller Weg.