Demnach soll das Grundstück in der Konrad-Adenauer-Allee 3 neu bebaut werden. Derzeit ist das 1950 Quadratmeter große Areal mit dem familiengeführten Hotel „Villa am Rhein“ bebaut. Die Planungsanfrage sieht vor, die jetzige Bebauung abzureißen und auf dem Grundstück ein viergeschossigen Wohngebäude zu errichten. 20 bis 35 Wohnungen könnten dort entstehen, das Erdgeschoss wäre für gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Das Vorhaben orientiere sich an der gegenüberliegenden Bebauung, heißt es in der Vorlage der Verwaltung – will heißen an dem an die Konrad-Adenauer-Allee grenzenden Gebäude in der Kirchstraße. Schräg gegenüber liegt zudem das neue Hotel auf dem frisch bebauten Römer-Areal.
Das Projekt steht unter dem Leitbild „The View Andernach“ in Anspielung auf die spektakuläre unverbaubare Lage direkt an den Andernacher Rheinanlagen. Dass in diesem sensiblen Bereich gleich ein vierstöckiger Wohnkomplex entstehen soll, bereitet so manchem Ausschussmitglied indes Bauchschmerzen: „Wir haben ein Problem mit der Größe des Vorhabens“, erklärte Barbara Summerer (CDU). „Das Vorhaben darf nicht massiger sein als das auf der gegenüberliegenden Straßenseite“, schlug Jens Groh (SPD in die gleiche Kerbe.
„Wir sollten unsere Stadt nicht hinter immer mehr Klötzen verstecken“, erklärte Christoph Henrichsen (Grüne). Ein solcher Bau füge sich nicht in die Umgebung ein. Nicht zuletzt verliere das gerade errichtete Panoramarestaurant im Obergeschoss des neuen Hotels auf dem Römerareal sein Alleinstellungsmerkmal, wenn der Blick in Richtung Unteres Mittelrheintal verbaut werde.
Im Flächennutzungsplan ist das zur Diskussion stehende Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt, dem entsprechend lehne man eine entsprechende Neubebauung nicht grundsätzlich ab, ließen die Vertreter mehrerer Fraktionen durchblicken: „Wir sollten uns mit dem Investor an einen Tisch setzen und schauen, was möglich ist“, sagte Hartmut Dressel (FWG).
Da in dem ein oder anderen Redebeitrag die Sorge mitschwang, einen eventuellen Bauantrag für das viergeschossige Vorhaben nach den Vorgaben des Baugesetzbuches nicht ablehnen zu können, schlug Oberbürgermeister Achim Hütten den Ausschussmitgliedern ein mehrstufiges Vorgehen vor: Man werde die im Ausschuss geäußerten Bedenken zunächst zu einer Stellungnahme zusammenfassen. Parallel werde man prüfen, inwiefern das Vorhaben nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches geprüft werden müsse. Dieser Paragraf regelt, unter welchen Voraussetzungen Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig sind. Dabei gilt es die Frage zu klären, ob die Konrad-Adenauer-Allee als Durchgangsstraße das Grundstück aus dem Zusammenhang der gegenüberliegenden Bebauung löst. Sollte das der Fall sein, müssten die Planungen nach den Vorgaben zum Bauen im Außenbereich beurteilt werden.
Die Verwaltung wird in den kommenden Wochen zudem prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, für den nördlich der Konrad-Adenauer-Allee gelegenen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Sollte man sich dafür entscheiden, kann die Stadt für diesen Bereich zudem eine Veränderungssperre beschließen. Dann dürften für die Dauer, in der der Bebauungsplan erarbeitet wird, keine bestehenden Gebäude entfernt oder neue Bauten errichtet werden. Zunächst stehe aber im Vordergrund, sich mit dem Eigentümer des Grundstücks über sein Vorhaben auszutauschen, betonte Hütten.