Der Andernacher Stadtrat hat beschlossen, dass in die städtische Gefahrenabwehrverordnung ein Verbot zur Fütterung von wild lebenden Tauben und verwilderten Haustauben aufgenommen werden soll. dpa/Marius Becker. picture alliance / Marius Becker/dpa
Der Andernacher Stadtrat hat beschlossen, die Gefahrenabwehrverordnung zu ändern. Künftig soll es verboten sein, wild lebende Tauben oder verwilderte Haustauben auf Privatgelände zu füttern. Die finale Zustimmung einer Behörde steht noch aus.
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In Andernach sollen zukünftig wild lebende Tauben nicht mehr auf Privatgrundstücken gefüttert werden. Dafür muss die städtische Gefahrenabwehrverordnung, die bereits das Füttern an öffentlichen Orten untersagt, entsprechend geändert werden. Dieser Anpassung hat der Stadtrat auf seiner jüngsten Sitzung einstimmig mit einer Enthaltung zugestimmt.