Soll an allen Schulen, Dienstgebäuden und weiteren Liegenschaften des Landkreises Mayen-Koblenz das ganze Jahr über die Nationalflagge wehen? Das jedenfalls will die AfD-Fraktion im Kreistag. Ist dies ein bloßer Schaufenster-Antrag oder steckt mehr dahinter? Marko Boos (SPD), Landrat des Kreises MYK, griff im Kreisausschuss jedenfalls zu einem ungewöhnlichen Mittel.
In den USA und in Frankreich werde viel mehr geflaggt als hierzulande, sagte der AfD-Fraktionschef Thomas Damson. An Behörden wehe die Nationalflagge, selbst in Klassenzimmern. Ebenso in manchen Landkreisen in Deutschland, zum Beispiel im Kreis Jerichower Land (Sachsen-Anhalt). Für Damson sei die schwarz-rot-goldene Flagge „ein positives Identifikationsangebot für jetzige und künftige Staatsbürger“. Deswegen sei es angezeigt, dass „wir unsere Flagge ganzjährig zur Schau stellen“.
„Ich mag unsere Flagge, insbesondere wenn Fußball-Weltmeisterschaften oder -Europameisterschaften sind.“
Landrat Marko Boos
Dem Ministerpräsidenten obliegt die Entscheidung, wo und wann Dienstgebäude beflaggt werden. Das regelt eine Dienstgebäudebeflaggungsverordnung. Landrat Boos ging in die Offensive, bevor der Antragsteller das Wort erhielt. „Es gibt die klare Aussage, dass der Ministerpräsident entscheidet, wann, wie und wo geflaggt werden soll“, betonte Boos. Es gibt zehn regelmäßige Beflaggungstage, darunter ist der 27. Januar, der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. An diesem Tag ist die Flagge auf halbmast zu setzen. Aus besonderen Anlässen kann der Landesvater die Order geben, die Flagge zu hissen. Landrat Boos stellte klar, dass er „unsere Flagge mag, insbesondere auch bei Veranstaltungen wie Fußball-Weltmeisterschaften und -Europameisterschaften“. Ein Dauerbetrieb sei aber nichts Besonderes mehr. Er hätte sich gewünscht, dass AfD-Mann Damson „mit mir ins Gespräch“ gekommen wäre. Er biete seit Januar jedem Fraktionsvorsitzenden an, mit ihm zu reden. Jede Fraktion habe dieses Angebot bislang angenommen, außer die AfD.
Mit gleichlautenden Anträgen wie im Kreisausschuss MYK überzieht die AfD viele Landkreise und Städte in ganz Deutschland seit dem Frühjahr dieses Jahres. Im Deutschen Bundestag forderte sie gar, dass auf dem Reichstagsgebäude sowie auf allen anderen Dienstgebäuden des Bundes „ausschließlich die schwarz-rot-goldene Bundesflagge“ gehisst werden solle. In einem Antrag vom Mai kritisierte die AfD-Fraktion im Bundestag, dass dieser im Jahr 2005 den Beflaggungserlass geändert habe. Seitdem ist es möglich, dass auch die Flagge der Europäischen Union an oder auf Bundesgebäuden aufgezogen wird. Im Kreisausschuss erwärmten sich lediglich die beiden AfD-Vertreter für den Antrag, 17 stimmten mit Nein.
Zehn feste Beflaggungstermine
22 Schulen im Landkreis MYK haben einen Flaggenmast. Hinzu kommen drei weitere Gebäude in Kreisbesitz, unter anderem Gebäude des Gesundheitsamtes. Zehn Liegenschaften müssen ohne Flaggenmast auskommen. Laut der Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude in Rheinland-Pfalz wird die Flagge des Landes neben dem 27. Januar zu folgenden Beflaggungstagen fest gehisst: am 1. Mai (Tag der Arbeit), am 5. Mai (Europatag), am 18. Mai (Tag des In-Kraft-Tretens der Landesverfassung), am 23. Mai (Tag der Verkündung des Grundgesetzes), am 17. Juni (Tag des Volksaufstandes in der DDR), am 20. Juli (Tag des Aufstandes gegen Unrecht und Tyrannei), am 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit), am zweiten Sonntag vor dem ersten Advent (Volkstrauertag, halbmast) sowie an den Tagen der Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie der Wahl des Europäischen Parlaments. red