Eigentümer eines Hanggrundstücks fühlen sich durch Änderung benachteiligt
Ärger über neuen Bebauungsplan für Kruft Süd II: Eigentümer fühlen sich benachteiligt
Der Hang zwischen den Grundstücken „Auf dem Schild“ und den Grundstücken in der Vulkanstraße im Neubaugebiet Kruft Süd II ist steil: Die Höhendifferenz beträgt gut sechs Meter. Eine Änderung des Bebauungsplans sollte Streitigkeiten um die Gestaltung der Hanggrundstücke vermeiden.
Martina Koch

Kruft. Der zweite Abschnitt des Neubaugebiets Kruft Süd nimmt Gestalt an: Zwar sind die Straßen noch nicht ausgebaut, auf vielen Grundstücken stehen aber bereits Rohbauten, und einige Bewohner haben ihr neues Heim sogar bereits bezogen. Auch Andreas und Isabell Köhler fiebern dem Umzug ins neue Familiendomizil entgegen. Doch die Freude auf das künftige Zuhause ist nicht ungetrübt: Wegen der zweiten Änderung des Bebauungsplans, die im Frühjahr dieses Jahres beschlossen wurde, darf Familie Köhler ihr Grundstück nicht so gestalten, wie sie es eigentlich geplant hatte – und das, obwohl ihr Bauantrag bereits genehmigt war, als der geänderte Bebauungsplan in Kraft trat.

Lesezeit 3 Minuten
Isabell und Andreas Köhler sind die Ersten, die in der Straße „Auf dem Schild“ beginnen, ihren Traum vom Eigenheim in die Tat umzusetzen: Im Dezember 2018 bekommen sie die Baugenehmigung für ihr Einfamilienhaus, ab März dieses Jahres rollt der Bagger.

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