Im Zuständigkeitsbereich der Kriminalinspektion Mayen kam es in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zu Bränden mit erheblichen Gebäudeschäden, die durch das Abflammen von Unkraut mittels Gasbrennern verursacht wurden. Robert Michael. dpa
Polizei und Feuerwehr mahnen zur besonderen Vorsicht im Umgang mit Gasbrennern. Im Zuständigkeitsbereich der Kriminalinspektion Mayen kam es in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zu Bränden, die durch das Abflammen von Unkraut verursacht wurden.
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In Polch hat schon ein Garagentor Feuer gefangen, in Kollig konnte die Feuerwehr noch verhindern, dass die mit Stroh gefüllte Scheune eines Bauernhofs in Flammen aufging. Ursache in beiden Fällen war Funkenflug von Unkrautbrennern.
Aus aktuellem Anlass mahnen Polizei und Feuerwehr zur besonderen Vorsicht im Umgang mit diesen Gerätschaften, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld.