Nachdem der Mann das Geld überwiesen hatte, stellte sich durch Rückfragen an die Verkäuferfirma heraus, dass diese zwar real ist, jedoch die Bankverbindung nicht zu ihr gehört. Man habe den Wagen auch nicht zum Verkauf angeboten. Dies sei nicht der erste Fall, bei dem der Firmenname missbräuchlich verwendet worden sei. Eine Rückfrage bei der Hausbank des Geschädigten ergab, dass das Geld bereits abgebucht worden war. Ob man es zurückbuchen könne, sei fraglich.
Durch die Kontaktaufnahme mit der Bank des Täterkontos konnte dieses allerdings eingefroren werden, wodurch die Überweisung nicht mehr auf dem Täterkonto eingehen konnte. Das Geld wurde an das Absenderkonto zurückgesandt. Und der Mann ist mit einem großen Schrecken davongekommen.