Das Amtsgericht Mayen hat eine 45-jährige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die sich den an Fluthilfegeldern der Ahr- und Netteflut unrechtmäßig bereichert hat. Thomas Brost
Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung: Das Amtsgericht Mayen hat eine 45-jährige Angeklagte verurteilt, die sich den an Fluthilfegeldern der Ahr- und Netteflut unrechtmäßig bereichert hat.
Lesezeit 2 Minuten
Unter dem Vorsitz von Richter Marcel Heinemann fand eine weitere Verhandlung am Amtsgericht in Mayen, unsere Zeitung berichtete von den Vorverhandlungen, gegen eine 45-jährige Angeklagte statt, die sich an der Ahr- und Netteflut unrechtmäßig bereichert haben soll.