Zusätzliche Mittel für die Baumaßnahmen in der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach
211.000 Euro für Andernacher Klinik: RMF erhält zusätzliche Mittel für Umbauarbeiten
Coronavirus - Rhein-Mosel-Fachklinik
Das Land fördert die Umbaumaßnahmen in der Andernacher Rhein-Mosel-Fachklinik.
Thomas Frey. picture alliance/dpa

Das Land Rheinland-Pfalz hat in der letzten Woche des Jahres 2023 der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach für den zweiten Bauabschnitt der Umstrukturierung des Klinischen Zentrums zusätzliche Fördermittel in Höhe von 211.000 Euro aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm 2023 bewilligt. Die Einrichtung erhält damit Gelder vom Land, um Baupreissteigerungen im Rahmen von Investitionsmaßnahmen aufzufangen.

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„Die Ansprüche an eine moderne medizinische Versorgung sind stets im Wandel. Dazu gehört auch eine zeitgemäße, den Bedarfen angepasste Gebäudestruktur. Bauliche Neuerungen sind immer wieder erforderlich, um den medizinischen Standards und damit den Patientinnen und Patienten gerecht werden zu können“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser bleibt angespannt. Hinzu kommen Kostensteigerungen, personelle Engpässe und hohe Arbeitsbelastung. Mit den Fördermitteln zeigt das Land, dass es weiterhin der verlässliche Partner an der Seite der Krankenhäuser ist.“

Kostensteigerung durch Krieg und Lieferengpässe

Bereits im Dezember 2017 wurde für den zweiten Bauabschnitt der Umstrukturierung des Klinischen Zentrums der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach eine Festbetragsförderung in Höhe von 3,37 Millionen Euro bereitgestellt. In den ersten beiden Bauabschnitten wurden bereits diverse Räume und Funktionsbereiche wie die Intensivstation, die Stroke-Unit und die Radiologie umstrukturiert und modernisiert.

Mit der Nachbewilligung von Landesmitteln für den zweiten Bauabschnitt reagiert das Land auf Kostensteigerungen beispielsweise durch den Ukraine-Krieg, die Lieferengpässe und gestiegene Energie- und Rohstoffpreise. Die Bewilligungen zur Kompensation der Baupreissteigerung erfolgen auf Grundlage der in den jeweiligen Festbetragsbescheiden festgelegten Kriterien sowie auf Basis des Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes. red

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