Berlin (dpa) – Bekleidungs-Hersteller sollen künftig für Sammlung und Entsorgung geradestehen. Das will Bundesumweltminister Carsten Schneider mit einem neuen Textilgesetz erreichen. Damit zielt der SPD-Politiker auf kurzlebige Billig-Kleidung ab. Umweltschützer kritisieren die geplanten Vorgaben allerdings als wenig ehrgeizig.
Problem Fast Fashion
«Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger. Sie überschwemmt den Markt, lässt Altkleider-Container überquellen und kann kaum Secondhand wiederverwendet oder recycelt werden», erklärte Schneider, der Eckpunkte für die neue Regelung veröffentlichte. Ein konkreter Gesetzentwurf soll später folgen. Es geht um Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe. Damit setzt Deutschland EU-Vorgaben um.
Als Hersteller sollen alle gelten, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten, also zum Beispiel auch Importeure. Sie müssen sich an einer sogenannten Organisation für Herstellerverantwortung beteiligen. Diese Organisationen sollen sich um Sammlung und Verwertung von Alttextilien kümmern. Sie finanzieren sich aus Beiträgen der Hersteller.
Jede Organisation soll eine Sammelquote von 70 Prozent erreichen müssen, gemessen an der Menge der Kleidung, die die angeschlossenen Hersteller im Vorjahr auf den Markt gebracht haben.
Immer mehr Textilabfälle
«Wer massenhaft Wegwerf-Klamotten bei uns auf den EU-Markt bringt, soll auch für die flächendeckende Sammlung und eine sinnvolle Verwertung bezahlen», sagte Schneider. Das gelte auch für die vielen Billigimporte aus China. «Dabei gilt: Je mehr Textilien die Hersteller auf den Markt bringen und je minderwertiger die Ware ist, desto mehr müssen sie beitragen.»
Deutsche Privathaushalte produzieren immer mehr Bekleidungs- und Textilabfälle. Zwischen 2013 und 2023 stieg das Volumen laut Statistischem Bundesamt um 55 Prozent auf rund 175.000 Tonnen. Pro Kopf wurden demnach zuletzt etwa zwei Kilogramm Textilabfälle produziert.
Umweltfreundlichkeit soll honoriert werden
Wie viel die Hersteller zahlen, soll aber auch davon abhängen, wie hochwertig die Kleidung ist. Dabei sollen Kriterien gelten wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Recyclebarkeit und das Vorhandensein gefährlicher Stoffe. Je umweltfreundlicher ein Produkt ist, desto geringer soll der zu zahlende Betrag ausfallen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält das jedoch für eine zahnlose Regelung. Das gesetzlich festgelegte Kriterien für Umweltfreundlichkeit fehlten, könne sich jede Organisation für Herstellerverantwortung etwas eigenes ausdenken, erklärte Viola Wohlgemuth von der DUH. «Das Ergebnis wird ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb, bei dem es nicht um Umweltschutz geht, sondern um die billigste Abfallentsorgung.»
Umweltschützer enttäuscht
Die DUH sieht in Schneiders Vorstoß eine verpasste Chance. «Sammeln können wir schon lange, aber ohne Anreize für Wiederverwendung und ohne Vermeidungsziel verfehlt das Gesetz seinen Zweck, nämlich die Umweltauswirkungen der Textilindustrie zu reduzieren», meint Wohlgemuth. «Das bisherige System, bei dem Kleidung lediglich als Abfall endet, wird damit zementiert.»
Für Second-Hand-Shops, Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern sollen die neuen Vorgaben nicht gelten, sofern sie nur tragbare Textilien annehmen, die nicht als Abfall gelten.
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