Berlin
Neues Portal im Internet: Bei Lebensmitteln gibt’s künftig mehr Klarheit

Berlin - Wenn im Wiener Würstchen aus Kalb mehr Schwein als Kalb steckt, wenn der Schafskäse aus Kuhmilch ist und wenn das zu Schwarzwaldschinken verarbeitete Tier den Schwarzwald nie gesehen hat – dann ärgert sich der Käufer. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bittet, den Ärger ab sofort nicht mehr für sich zu behalten.

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BerlinWenn im Wiener Würstchen aus Kalb mehr Schwein als Kalb steckt, wenn der Schafskäse aus Kuhmilch ist und wenn das zu Schwarzwaldschinken verarbeitete Tier den Schwarzwald nie gesehen hat – dann ärgert sich der Käufer. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner bittet, den Ärger ab sofort nicht mehr für sich zu behalten.

Neues Verbraucherinformationsportal online

Zusammen mit der Verbraucherzentrale schaltete sie vor Kurzem eine neue Internetplattform frei. Unter www.lebensmittelklarheit.de sollen Täuscher und Trickser der Lebensmittelindustrie vorgeführt werden. Der Bedarf ist offenbar riesig. Jedenfalls ging die Seite schon kurz nach dem Start in die Knie.

Bereits im Vorfeld hatte der Produktprotest für Ärger in der Lebensmittelindustrie gesorgt. Deren Lobbyisten sorgten sich um falsche Verdächtigungen, existenzgefährdenden Rufmord und darum, dass ein öffentlicher Pranger im Rechtsstaat nichts zu suchen habe. Den angedrohten Prozessen sieht der Betreiber der Seite, Verbraucherzentrale-Chef Gerd Billen, gelassen entgegen. „Ich lade jeden dazu ein, gegen uns zu klagen“, so Billen. Dann würden eben Gerichte zur Klärung beitragen.

Inhaltsstoff-Angaben: Eine rechtliche Grauzone, die Hersteller gerne ausnutzen

Die Verbraucherschützer wähnen die besten Argumente ohnehin im Regal. Etwa die rote Box von Iglo mit dem Bild von zwei saftigen Hähnchenbruststücken. Die Käuferin erwartete gewachsenes Fleisch mit Marinade, doch der Fleischanteil betrug nur 76 Prozent. Laut Hersteller sei doch mit der Bezeichnung „mit 100 Prozent marinierter Hähnchenbrust“ klar, dass noch andere Zutaten enthalten seien. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ein Beispiel für die Rubrik „getäuscht“. Nicht ohne Konsequenz. Iglo will die „Country Chicken“ aus dem Sortiment streichen. „Was drauf steht, muss auch drin sein“, sagt Aigner. Sie sieht aber auch „Grauzonen“. Etwa beim Fruchtjoghurt und der Frage, wie viel Obst drin sein muss. Deshalb gibt es auch die Rubrik „erlaubt“. Darin finden sich die Kalbswiener, deren Kalbfleischanteil nur 15 Prozent beträgt – der damit aber dem vorgeschriebenen Mindestwert entspricht.

Reuige Sünder sollen gelobt werden

Für alle, die Besserung geloben, gibt es auf der Internetseite die Rubrik „geändert“. Da könne jeder Anbieter das Portal auch als Nachweis eigener Verbraucherfreundlichkeit nutzen, meint Projektleiter Hartmut König. Beispiel: Onko. Der Kaffee, der seit Generationen in Millionen Tassen duftet. Doch da waren laut Beschwerde eines Käufers aus Wiesbaden nun nur noch 88 Prozent Röstkaffee drin, gestreckt mit Maltodextrin und Karamell auf 100 Prozent. Das Erscheinungsbild hatte die Firma trotz veränderter Rezeptur mit dem Hinweis „klassisch“ beibehalten. Die Verbraucherschützer schoben den Kaffee in die „geändert“-Rubrik der Plattform, nachdem die Firma mitgeteilt hatte, zur alten Rezeptur zurückzukehren. Das Melange-Verfahren sei bei den Verbrauchern „nicht auf Akzeptanz“ gestoßen, erläuterte eine Sprecherin. Es gibt also noch andere Möglichkeiten, mit Täuschungen und Tricks umzugehen: einfach nicht mehr kaufen.

Von unserem Berliner Korrespondenten Gregor Mayntz

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