Karlsruhe/Berlin (dpa) – Die Bundestagsfraktion der Linken ist in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf eine Organklage der Fraktion als unzulässig, wie das Gericht mitteilte. Den Antragstellern fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. «Sie haben vor Einleitung des Organstreitverfahrens nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sehen.»
Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag noch in dieser Woche das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschieden kann. Die Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen.
Die Linke wollte mit ihrem Antrag in Karlsruhe verhindern, dass das neue Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet wird. Sie kritisiert, mit dem Gesetz werde die Lücke zur Erreichung von Klimazielen absehbar größer werden. Doch die Bundesregierung habe auch auf mehrfache Nachfragen keine Aussage zu Klimawirkung und zur Verfügbarkeit von Biogasen getroffen. Der Eilantrag sollte Zeit schaffen, diese Angaben noch nachzuliefern.
Neues Gesetz sieht weiter Gas- und Ölheizungen vor
Die schwarz-rote Koalition will mit dem neuen Heizungsgesetz Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – vorausgesetzt, diese nutzen ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan.
Geplant ist eine «Biotreppe». Diese soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine «Grüngasquote» eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen.
Ähnlicher Eilantrag hatte 2023 Erfolg
Die Klage der Linken erinnert stark an ein Verfahren aus dem Sommer 2023. Damals stoppte das Bundesverfassungsgericht nach einem Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann die geplante Verabschiedung des alten Heizungsgesetzes der Ampel, weil den Abgeordneten nicht genügend Zeit für die Beratung geblieben war. Das Gesetz wurde erst nach der Sommerpause beschlossen.
Am 23. Juli – also drei Jahre nach dem erfolgreichen Eilantrag – urteilt das Gericht nun im Hauptverfahren zu Heilmanns Klage. Dabei geht es um die Frage, ob es ein «verfassungsrechtliches Tempolimit» für die Beratung von Gesetzentwürfen gibt, wie die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold bei der Verhandlung im Februar sagte. Der Senat könnte in seiner Entscheidung Standards für die parlamentarischen Abläufe definieren.
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