Düsseldorf (dpa) – Nicht einmal die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft bekommt diesen Sommer Urlaubsgeld. Nach einer Auswertung des WSI-Instituts der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung liegt der Anteil der Empfänger bei 44 Prozent – ebenso wie 2025.
Wer unter Tarifbedingungen arbeitet, hat wesentlich bessere Aussichten auf ein Urlaubsgeld. Laut Analyse erhalten in tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft 73 Prozent der Befragten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag sind es nur 35 Prozent. Für die Analyse wurden Angaben von rund 50.000 Beschäftigten ausgewertet, die von Anfang Mai 2025 bis Ende Mai 2026 auf dem Portal Lohnspiegel.de der Böckler-Stiftung gemacht wurden.
«Wenn der Tarifvertrag fehlt, fehlt meist auch das Urlaubsgeld – und auch die Grundgehälter sind im Durchschnitt niedriger», sagt WSI-Lohnexperte Malte Lübker. Umso bedenklicher sei der Rückgang der Tarifbindung. Diese liegt heute laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei 49 Prozent, Mitte der 1990er Jahre waren es rund 80 Prozent.
Gefälle zwischen Mann und Frau
Prinzipiell erhalten Beschäftigte bei Großunternehmen eher Urlaubsgeld als bei kleinen Firmen, die seltener tarifgebunden sind. Ebenso gebe es ein Gefälle zwischen den Geschlechtern: Während lediglich 38 Prozent der weiblichen Angestellten Urlaubsgeld erhalten, sind es bei den Männern 49 Prozent. Zugleich erhalten 46 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland den Zuschuss, im Osten inklusive Berlin sind es nur ein Drittel (33 Prozent).
Wie hoch das Urlaubsgeld ist, hängt von den Regelungen in den Tarifverträgen ab. Die Bandbreite reiche von 186 Euro in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis 2.904 Euro in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie in Westfalen-Lippe. Während laut Studie auch in der Papier-, der Metall- und der Druckindustrie sowie dem Kfz-Gewerbe Urlaubsgelder von über 2.000 Euro gezahlt werden, stehen die Süßwarenbranche, das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Landwirtschaft ganz unten.
Wenig Urlaubsgeld in Niedriglohnbranchen
Dort, wo Gewerkschaften gute Tarifabschlüsse durchgesetzt hätten, falle auch das Urlaubsgeld höher aus, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten. «In den klassischen Niedriglohnbranchen wird in der Regel nur ein niedrigeres Urlaubsgeld gezahlt.»
In einigen Branchen oder Großunternehmen, in denen bundesweite Tarifverträge gelten, gebe es beim Urlaubsgeld keine Ost-West-Unterschiede mehr, so die Böckler Stiftung. Dazu zählten etwa Versicherungen, das Gebäudereinigungshandwerk und die Deutsche Bahn AG. Auch in der Druck- und Chemieindustrie werde ein einheitliches Urlaubsgeld gezahlt.
Im öffentlichen Dienst besteht laut WSI kein gesondertes Urlaubsgeld mehr. Seit 2005 fließe es zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November. Auch im Bankgewerbe und in einigen Tarifverträgen der Energiewirtschaft gebe es kein tarifliches Urlaubsgeld.
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