Washington (dpa) - US-Präsident Donald Trump war zwar sichtlich bemüht, sich seine verheerende Niederlage in der Zollfrage nicht anmerken zu lassen. Doch über deren Ausmaß konnte das nicht hinwegtäuschen: Das Oberste US-Gericht hatte in einer historischen Entscheidung einen Großteil seiner Zölle für rechtswidrig erklärt. Unter Berufung auf ein Notstandsgesetz aus dem Jahr 1977 hatte der US-Präsident seit Beginn seiner zweiten Amtszeit am Kongress vorbei Zölle gegen Dutzende Handelspartner verhängt - und damit die Weltwirtschaft in Chaos gestürzt.
Nun ist klar: Er hat dabei seine Kompetenzen überschritten. Das Notstandsgesetz gibt ihm laut Supreme Court nicht die Befugnis, eigenständig Zölle zu verhängen. Für Trump fällt damit eine rechtliche Grundlage weg, die er auch abseits seiner Wirtschaftspolitik zur Durchsetzung außenpolitischer Interessen genutzt hat. Am Freitagabend gab das Weiße Haus offiziell bekannt, diese auf dem Notstandsgesetz IEEPA fußenden Zölle zu beenden und nicht mehr zu erheben.
Was bleibt, sind zahlreiche offene Fragen, die einmal mehr verdeutlichen, für wie viel Unsicherheit Trumps Politik im eigenen Land und darüber hinaus sorgt. Befeuert wird diese auch dadurch, dass Trump in einer ersten Reaktion Stunden nach seiner Niederlage bereits erneut Zölle ankündigt - unter Berufung auf eine andere rechtliche Grundlage.
Drei zentrale Fragen, die sich nun stellen:
Was passiert mit Handelsabkommen wie dem mit der EU?
Nach Trumps Zoll-Schlappe war zunächst unklar, welche Handelsabkommen nun bestehen bleiben und welche nicht. Auch Trump zeigte sich schmallippig - mit manchen Ländern wolle man an den bisherigen Vereinbarungen festhalten, andere wiederum dürften sich auf neue Zölle einstellen, sagte er.
In welche der beiden Kategorien die Europäische Union dabei fällt, blieb zunächst offen. Die EU-Kommission verwies in einer ersten Reaktion darauf, dass Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks auf «Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen» seien.
Die EU und die USA hatten sich im Sommer auf ein Zollabkommen verständigt. Das Europäische Parlament arbeitet zurzeit an der Umsetzung des Abkommens. Für Bernd Lange, den Vorsitzenden des Handelsausschusses des Parlaments, ist klar, dass nach der gekippten Grundlage für die Zölle «weder die US-Regierung noch die Europäische Union einfach zur Tagesordnung übergehen» können. Er berief eine Sondersitzung des Verhandlungsteams und des Rechtsdienstes des EU-Parlaments für Montag ein.
Unterdessen warnte die US-Expertin Laura von Daniels von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Europa müsse sich «auf die nächste Phase des transatlantischen Handelskonflikts vorbereiten». Zugleich sieht sie Chancen für die EU, die sich strategisch neu aufstellen und in die Offensive gehen könne.
Was für Zölle wird Trump nun auf Basis anderer Grundlagen erheben?
Am Freitagabend (Ortszeit) unterschrieb Trump nach Angaben des Weißen Hauses eine Anordnung für einen temporären Zoll von zehn Prozent auf Importe in die USA - unter Berufung auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974. Dieses erlaubt es unter bestimmten Voraussetzungen, Zölle auf Importe für bis zu 150 Tage lang zu erheben. Dass diese erfüllt sind, wird von Experten bereits bezweifelt. Um Zölle für einen längeren Zeitraum zu erheben, bräuchte Trump in jedem Fall die Zustimmung des US-Parlaments.
Trump betonte allerdings in seiner ersten Reaktion, auch weiterhin nicht mit dem Kongress beim Thema Zölle zusammenarbeiten zu wollen. «Ich muss das nicht (...) Wir (Präsidenten) haben das Recht, so ziemlich alles zu tun, was wir wollen.»
Dabei hatte das Oberste Gericht in seiner auch von konservativen Richtern getragenen Entscheidung gerade die Machtbefugnisse des US-Präsidenten in dieser Hinsicht begrenzt. Der von Trump nominierte Richter Neil Gorsuch wurde besonders deutlich: Es könne verlockend sein, den Kongress zu umgehen, wenn ein drängendes Problem schnelle Lösungen verlange. Doch der in der Verfassung verankerte Gesetzgebungsprozess sei ein «Bollwerk der Freiheit», das auch diejenigen schütze, für die das nicht so offensichtlich sei. Gesetze entstünden aus Kompromiss und Beratung mit den gewählten Vertretern eines Volkes, nicht aus Tagesimpulsen oder Sichtweisen «eines einzelnen Mannes».
Was passiert mit den Zolleinnahmen?
Der Supreme Court hat nicht darüber geurteilt, ob die Regierung Zolleinnahmen wieder an Importeure zurückzahlen muss - allerdings dies auch nicht ausgeschlossen. Richter Brett Kavanaugh verwies indes darauf, dass die Vereinigten Staaten verpflichtet sein könnten, Milliarden von Dollar zu erstatten - und das, «obwohl einige Importeure die Kosten möglicherweise bereits an Verbraucher oder Dritte weitergegeben haben.» Ein Erstattungsprozess könnte ein «Chaos» werden.
Nach Angaben des Penn Wharton Budget Models von der University of Pennsylvania könnte die US-Regierung Importeuren nun bis zu 175 Milliarden US-Dollar (knapp 150 Mrd Euro) an Erstattungen schulden. «Sofern keine alternative Einnahmequelle gefunden wird, werden die zukünftigen Zolleinnahmen um die Hälfte sinken», hieß es.
Trump zeigte sich irritiert darüber, dass der Supreme Court keine Anordnung zu möglichen Erstattungspflichten gemacht habe. «Man sollte doch meinen, sie hätten wenigstens einen Satz hineingeschrieben, ob man das Geld behalten darf oder nicht, oder? Ich schätze, das muss die nächsten zwei Jahre vor Gericht ausgetragen werden», sagte er. Trump will zunächst die Einnahmen behalten und weiter ausgeben.
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