Brüssel (dpa) – Günstige Waren aus dem Ausland könnten heute nicht mehr ganz so günstig sein. Denn in der EU ändern sich Zoll-Regeln. Was jetzt gilt.
Was ändert sich?
Wer aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, Waren bestellt, muss grundsätzlich Zoll zahlen. Bislang galt eine Ausnahme für günstige Lieferungen. Diese entfällt jetzt.
Auch für Bestellungen mit einem Wert unter 150 Euro wird nun eine Zollabgabe fällig. Pro Warengruppe werden pauschal 3 Euro berechnet. Das heißt, für drei in einem Paket versendete T-Shirts im Wert von 30 Euro werden insgesamt 3 Euro Zoll fällig. Kommt zum Beispiel ein günstiges Kinderspielzeug dazu, werden 3 weitere Euro Zollgebühr fällig, also insgesamt 6 Euro.
Wird es jetzt teurer für Verbraucher?
Damit rechnen Experten. Sie gehen nicht davon aus, dass Verkäufer die Mehrkosten übernehmen. Zwar sind Verkäufer oder Importeure für die Anmeldung und Zahlung der Abgabe verantwortlich, wie die EU-Kommission erklärt. Die Händler können die Zollpauschale aber an den Verbraucher weiterreichen – und gerade bei sehr günstigen Produkten kann dies ins Gewicht fallen, wie das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland warnt.
E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung Etribes rechnet nicht damit, dass Anbieter oder Importeure die Kosten übernehmen. «Wir sehen bereits, dass die Preise auf den Plattformen steigen, die Kosten landen also überwiegend bei den Verbraucher:innen.»
Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI geht davon aus, dass die «zusätzlichen Kosten zumindest teilweise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben» werden, «denn gerade bei sehr niedrigpreisigen Artikeln ist der Spielraum begrenzt».
Alien Mulyk, designierte Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh), sieht die Verbraucher als Leidtragende. «Auch Bestellungen bei redlichen Händlern im außereuropäischen Ausland werden sie jetzt deutlich mehr kosten.» Bei extremen Billiganbietern sei kaum möglich, dass Anbieter oder Importeure die Kosten übernehmen, sagt auch sie. «Allerdings werden die Preise auch uneinholbar niedrig bleiben, wenn asiatische Anbieter die neue Abgabe aufschlagen.»
Die chinesischen Online-Shoppingportale Shein und Temu, über die viele günstige Produkte nach Europa gelangen, beantworteten entsprechende dpa-Anfragen nicht.
Worauf sollten Verbraucher achten?
Der deutsche Zoll rät: «Vor einer Bestellung in einem Nicht-EU-Staat sollten Verbraucher zum Beispiel in den Geschäftsbedingungen des Verkäufers prüfen, ob die pauschale Zollabgabe bereits im Verkaufspreis berücksichtigt wird oder ob die Zollabwicklung durch den Käufer vorgesehen ist.» In der Regel kümmere sich die Post oder der Kurierdienst um die Zollabwicklung und gehe für Einfuhrabgaben in Vorleistung.
Die Verbraucherzentrale Berlin weist auch auf weitere Kosten hin: Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen die Einfuhrumsatzsteuer. Zusätzlich erheben manche Kurierdienste demnach eine Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland empfiehlt zudem, vor der Bestellung zu prüfen, woher die Ware verschickt wird. «Hinweise dazu finden sich häufig in den Versandinformationen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Bestellprozess. Auch ungewöhnlich lange Lieferzeiten können ein Hinweis darauf sein, dass die Ware nicht aus der EU kommt», schreiben die Verbraucherschützer.
Allein auf die Angabe im Impressum zum Sitz des Online-Händlers sollte man sich besser nicht verlassen: Manchmal sei der zwar in der EU, die Ware werde jedoch aus einem Drittstaat geliefert, warnt das Verbraucherzentrum.
Warum gibt es die neue Abgabe?
Die EU will damit gegen die Flut an Billigpaketen angehen. 2025 kamen nach Zahlen der EU-Kommission 5,9 Milliarden Sendungen mit niedrigem Warenwert an, ohne dass Zoll fällig wurde – viermal so viele wie 2022 (1,39 Milliarden). Das sind 16 Millionen Pakete pro Tag. Die Behörde betont, dass es bei den neuen Regeln nicht um ein bestimmtes Land gehe. Mehr als 90 Prozent der E-Commerce-Pakete kommen nach Angaben eines hochrangigen EU-Beamten aus China.
Gleichzeitig verstoßen viele Produkte laut Kommission gegen europäische Standards. 2025 seien 60 Prozent der online gekauften Kosmetik, Elektronik, Spielzeuge und Nahrungsergänzungsmittel betroffen gewesen. Die Europäische Union will, dass der Zoll die Importe besser kontrollieren kann. Vor allem soll aber «ein fairer Wettbewerb» mit europäischen Unternehmen sichergestellt werden.
Ändert sich dadurch etwas bei der Zustellung?
Deutschlands Paketbranche befürchtet, dass bestimmte Sendungen ab Juli später beim Empfänger ankommen werden als vorher. Man sehe die Gefahr, dass personelle Kapazitäten des Zolls durch das gestiegene Kontrollaufkommen ausgereizt werden. «Dies kann dazu führen, dass Zollfreigaben länger dauern, als es bisher der Fall ist, und somit Verzögerungen in der Abfertigung entstehen können», sagt eine Sprecherin des Branchenverbandes BPEX, der für Firmen wie Fedex, UPS, Hermes, DPD und GLS spricht. «Das kann sich auf die Transportprozesse auswirken.»
Ein Sprecher des deutschen Paket-Marktführers DHL rechnet damit, dass 85 bis 90 Prozent der Pakete, die aus dem Nicht-EU-Ausland kommen, über zwei unterschiedliche Systeme vorverzollt sind – sie landen ganz normal beim Adressaten. Bei 10 bis 15 Prozent dieser Pakete werde das wohl nicht der Fall sein – hier gehe DHL zunächst einmal ins Obligo und bezahle Steuern und Gebühren. Dafür muss der Empfänger an der Haustür eine Pauschale von 7,50 Euro bezahlen, plus die vorher bezahlten Steuern und Gebühren.
Wird dadurch bald weniger in China bestellt?
Lars Hofacker vom Handelsforschungsinstitut EHI erwartet «eher weniger einzelne Sendungen mit geringem Warenwert aus Drittstaaten». Ob dadurch insgesamt weniger Pakete verschickt werden, sei allerdings offen. «Große Plattformen können ihre Prozesse und Logistikstrukturen sehr schnell anpassen. Dazu kann auch gehören, künftig einen größeren Anteil der Lieferungen aus europäischen Strukturen zu bedienen.»
Samina Sultan vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) weist darauf hin, dass sich die großen E-Commerce-Plattformen aus China – vor allem Shein und Temu – schon teils auf die neue Regelung eingestellt haben. «Das heißt konkret, dass sie lokale Lager und Distributionszentren in Europa bauen, um den Markt hier zu bedienen.»
Alien Mulyk vom bevh geht ebenfalls davon aus, dass die Abgabe Billigimporten aus Asien «wenig anhaben» wird. «Die Unternehmen haben bereits begonnen, ihre Logistik nach Europa zu holen und fallen durch Einfuhren per Container nicht mehr in den Anwendungsbereich der Abgabe.»
Die EU-Kommission rechnet nach Angaben des hochrangigen Beamten mit Auswirkungen, die aber schwer zu beziffern seien.
Gilt das für immer?
Jein. Auch auf günstige Warenpakete soll dauerhaft Zoll erhoben werden. Die Pauschale von drei Euro pro Warengruppe gilt aber voraussichtlich nur zwei Jahre, bis zum 1. Juli 2028. Sie soll die Zeit überbrücken, bis eine neue digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start geht, die laut einem EU-Beamten mehr Daten erfassen und komplexere Berechnungen durchführen kann. Dann sind alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig und es gelten die üblichen Zollsätze je nach Warenwert, Ursprung und Wareneinstufung.
Unabhängig davon soll ab 1. November zudem eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt gelten. Diese Maßnahme ist aber noch nicht endgültig beschlossen. Zudem muss die EU-Kommission noch festlegen, wie hoch diese Gebühr sein soll.
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