Wahlrecht für den Bundestag
Wahlrechtsreform stockt – CSU pocht auf Koalitionsvertrag
Das Wahlrecht soll erneut reformiert werden
Union und SPD finden bislang keinen gemeinsamen Nenner bei der geplanten Wahlrechtsreform. (Archivfoto)
Harald Tittel. DPA

Unter den Reformprojekten von Union und SPD ist dies eines der kleineren: Auch das Wahlrecht soll überarbeitet werden. Doch ein Kompromiss ist nicht in Sicht. Die Union macht Druck.

Lesezeit 3 Minuten

Berlin (dpa) – CDU/CSU und SPD kommen bei der geplanten Wahlrechtsreform nicht voran – deshalb macht die Union nun Druck auf den Koalitionspartner. «Die Reform des Wahlrechts muss kommen, sie steht im Koalitionsvertrag», sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Wenn jemand zum Gelingen dieses Koalitionsvertrags beitragen will, muss er sich auch an die Dinge halten, die wir vereinbart haben. Ohne diese Vereinbarung hätte die CSU den Koalitionsvertrag nicht unterschrieben.»

Das Problem: Union und SPD haben bislang keine konsensfähige Alternative zum 2023 von der Ampel-Koalition eingeführten Wahlrecht gefunden.

SPD beharrt auf Gewährleistung von Parität

Einer Einigung steht zudem die SPD-Forderung nach Parität im Weg – der Bundestag soll sich danach künftig je zur Hälfte aus Frauen und Männern zusammensetzen. Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, verteidigt dies. «Wir haben seit 77 Jahren im Grundgesetz stehen, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Aber im Parlament erleben wir eher einen Rückschritt, einen Rückgang des Frauenanteils», sagte er der dpa. «Dagegen wollen wir vorgehen.»

Reform der Reform im Koalitionsvertrag vereinbart

Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, eine Wahlrechtskommission einzusetzen. Diese sollte das Ampel-Wahlrecht evaluieren und noch 2025 Reformvorschläge vorlegen. Diese sollten gewährleisten, dass «jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann».

Zudem wurden zwei Prüfaufträge formuliert: Wie kann die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden? Und sollen schon junge Menschen ab 16 Jahren wahlberechtigt sein?

Ampel-Wahlrecht verkleinerte Bundestag erstmals wieder

Das von SPD, Grünen und FDP 2023 beschlossene Wahlrecht verkleinerte den Bundestag von zuvor 736 auf 630 Abgeordnete. Dies soll auch nicht rückgängig gemacht werden – zumindest darin sind sich Union und SPD weitgehend einig.

«Es bleibt unser Ziel, dass sich der Bundestag nicht vergrößert. 630 Abgeordnete – das muss die Orientierungsgröße sein. Dieses Ziel ist auch erreichbar», betont der CSU-Politiker Hoffmann. «Wir sollten kein Wahlrecht beschließen, das das Risiko einer Vergrößerung auf bis zu 750 Abgeordnete beinhaltet», sagt SPD-Mann Fechner mit warnendem Unterton. Denn dieses Risiko sieht er bei den Reformvorstellungen der Union.

23 Wahlkreissieger gingen bei der Wahl 2025 leer aus

Für die Begrenzung auf 630 Abgeordnete schaffte die Ampel Überhang- und Ausgleichsmandate ab, durch die der Bundestag zuvor von Wahl zu Wahl anschwoll. Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei mit den Erststimmen mehr Direktmandate gewann als ihr nach Zweitstimmenergebnis zustanden. Sie durfte diese behalten – die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.

Mit der Reform wurden die Zweitstimmenergebnisse einer Partei für die Zahl ihrer Mandate entscheidend. Errang sie nun mehr Direktmandate als ihr nach Zweitstimmen zustanden, dann gingen die Wahlkreissieger mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus – so geschehen in 23 Wahlkreisen.

Auch SPD sieht Handlungsbedarf – kein konsensfähiges Modell

Dies empört die Union bis heute. Aber auch die SPD ist mit dieser Regelung nicht mehr glücklich. «Dass nicht jeder Wahlkreis im Bundestag vertreten ist, ist ein Manko, das wir beseitigen wollen», sagt Fechner.

Nur wie? Ein Vorschlag der Union ist das sogenannte Grabenwahlrecht. Dabei wird die Hälfte der Sitze an direkt gewählte Wahlkreissieger vergeben, die zweite Hälfte geht gemäß Zweitstimmenergebnis an Listenkandidaten. Die Mandatsvergabe erfolgt völlig getrennt voneinander. Ein Verrechnen der Direktmandate bei der Sitzverteilung nach den Zweitstimmenanteilen gibt es nicht. Dies begünstigt die stärkste politische Kraft – also nach den aktuellen Umfragen AfD und Union.

Die Union kann sich auch eine Neuauflage des 2020 mit der SPD beschlossenen Wahlrechts vorstellen. Dabei wurde ein Ausufern der Größe des Bundestags begrenzt, indem drei Überhangmandate unausgeglichen blieben – rechtlich möglich wären bis zu 15. Zudem sollte in einem zweiten Schritt die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 verringert werden.

Wahlrechtsexperte sieht keine Chance für Vorschläge

Die Idee eines Grabenwahlrechts entsetzt den Wahlrechtsexperten Robert Vehrkamp geradezu. Denn es würde für die AfD wie ein Booster wirken. «Ich halte ein Grabenwahlsystem in der jetzigen polarisierten Situation des Parteiensystems für vollkommen unverantwortlich.»

Und dass sich die SPD wieder auf unausgeglichene Überhangmandate einlässt, kann sich der am Zentrum für Demokratieforschung der Leuphana Universität Lüneburg lehrende Professor kaum vorstellen. «Warum soll denn die SPD dieses Thema wieder auf den Tisch legen – in einer Situation, in der sie bis auf weiteres keinerlei Aussichten hat, selbst Überhangmandate zu erzielen?» Zudem wäre mit diesem System die Größe des Bundestags bei jeder Wahl unkalkulierbar. «Das wäre ein Vabanquespiel.»

Wie geht es weiter? Die Wahlrechtskommission habe ihre Arbeit erledigt, sagt Fechner. «Jetzt müsste der Koalitionsausschuss entscheiden, ob und wie das Wahlrecht geändert wird.»

© dpa-infocom, dpa:260607-930-184318/1

Ressort und Schlagwörter

Politik

Top-News aus der Region