Streit ums höchste Staatsamt
Ungarn: Präsident soll Amt per Verfassungsänderung verlieren
Ungarn - Peter Magyar
Ungarns Ministerpräsident Magyar und seine Tisza-Partei haben im neuen Parlament die nötige Zweidrittelmehrheit, um Verfassungsänderungen zu beschließen. (Archivbild)
Robert Hegedus. DPA

Nach dem Wahlsieg der Tisza-Partei wackeln in Ungarn mehrere Spitzenposten. Staatsoberhaupt Sulyok will aber nicht freiwillig weichen. Regierungschef Magyar kündigt nun härtere Bandagen an.

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Budapest (dpa) – Der neue ungarische Ministerpräsident Peter Magyar will den amtierenden Staatspräsidenten Tamas Sulyok durch eine Verfassungsänderung aus dem Amt entfernen. «Die nötigen Entscheidungen werden wir zeitnah treffen», sagte Magyar vor Journalisten, nachdem er in Begleitung von Justizministerin Marta Görög das Staatsoberhaupt an seinem Amtssitz in Budapest aufgesucht hatte.

Am Tag zuvor war eine Frist abgelaufen, die Magyar für einen freiwilligen Rücktritt Sulyoks gesetzt hatte. Der Regierungschef ist seit dem 9. Mai im Amt. Er löste den Rechtspopulisten Viktor Orban ab, nachdem Magyars bürgerliche Tisza-Partei die Parlamentswahl am 12. April klar gewonnen hatte.

In Ungarn wählt das Parlament den Staatspräsidenten für eine jeweils fünfjährige Amtszeit. Sulyok hatte die damals von Orbans Fidesz-Partei dominierte Volksvertretung im Jahr 2024 zum Präsidenten gewählt. Beobachtern zufolge erwies sich Sulyok als treuer Erfüllungsgehilfe Orbans. Magyar fordert seit seinem Wahlsieg den Rücktritt des Staatsoberhaupts, weil es nicht, wie von der Verfassung verlangt, die «Einheit der Nation» verkörpern würde. Sulyok wiederum steht auf dem Standpunkt, dass es keinen Rücktrittsgrund für ihn gebe.

Magyars Tisza-Partei hat im neuen Parlament die nötige Zweidrittelmehrheit, um Verfassungsänderungen zu beschließen. Der Regierungschef äußerte sich am Montag nicht zu den Einzelheiten. Nach dem Wahlsieg hatte er auch die Rücktritte anderer hoher Funktionsträger gefordert, die Orban eingesetzt hatte. Unter ihnen sind die Präsidenten des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts sowie der Leiter der Medienaufsichtsbehörde.

© dpa-infocom, dpa:260601-930-156561/1

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