Berlin (dpa) – Die Stundenlöhne für Beschäftigte in der Langzeitpflege sind nach Angaben des Spitzenverbands der Krankenkassen (GKV) auf durchschnittlich 24,50 Euro pro Stunde gestiegen. Das sei eine Steigerung von 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, teilte der Verband mit. Bei Langzeitpflege handelt es sich um die Versorgung von Pflegebedürftigen über einen langen Zeitraum hinweg, etwa im Pflegeheim.
Die Zahlen fallen mitten in die politische Debatte über eine Pflegereform. Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch die erste Stufe einer solchen Reform auf den Weg gebracht, die vor allem die extreme Finanznot der Pflegeversicherung zunächst etwas lindern soll, unter anderem durch höhere Beiträge für Kinderlose. Für weitere Reformschritte wird eine Kommission eingesetzt, die bis Januar Vorschläge erarbeiten soll.
Altenpfleger verdienen im Mittel 4.438 Euro brutto
Aufgeschlüsselt nach Qualifikation verdienen den Angaben des GKV-Spitzenverbands zufolge Pflegefachkräfte im Schnitt 28,03 Euro pro Stunde (+ 3,6 Prozent), Pflegeassistenzkräfte, das sind Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, 23,36 Euro (+ 3,3 Prozent) und Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung durchschnittlich 20,96 Euro (+ 3,5 Prozent).
Im Mittel haben Pflegefachkräfte in der Altenpflege laut Bundesagentur für Arbeit (BA) im Monat 4.438 Euro brutto, in der Krankenpflege sind es 4.587 Euro. Im Pflegebereich arbeiteten nach BA-Angaben 2025 rund 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 2 Prozent mehr als im Vorjahr und 320.000 mehr als noch 2015. Als Grund wird die gestiegene Pflegebedürftigkeit angeführt.
GKV: Höhere Löhne wirken sich auf Eigenanteile aus
Pflegekräfte könnten sich weiterhin darauf verlassen, dass sie fair und im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung bezahlt würden, sagte GKV-Chef Oliver Blatt. «Die Kehrseite der Medaille ist, dass sich aufgrund des Teilleistungssystems in der Langzeitpflege höhere Löhne stets unmittelbar auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen auswirken. Und die steigen seit Jahren ungebremst.»
Pflegeheimbewohner zahlen im bundesweiten Schnitt inzwischen mehr als 3.300 Euro im Monat aus eigener Tasche, 256 Euro mehr als vor einem Jahr, wie Zahlen des Verbands der Ersatzkassen zeigen. Die SPD fordert einen Deckel für die Eigenanteile, die Union ist dagegen und will lieber «sozialverträgliche Leistungszuschüsse», wie Gesundheitsminister Carsten Linnemann im ZDF sagte.
Pflegeversicherung mit Milliardendefizit
Die Pflegeversicherung steht finanziell extrem unter Druck. Als Hauptgrund für die Finanznot gilt die stark gestiegene Zahl Pflegebedürftiger. Linnemann (CDU) sprach von einer Verdreifachung binnen 20 Jahren auf sechs Millionen.
Der GKV-Spitzenverband, der auch die Pflegekassen vertritt, rechnet mit einem 1,2-Milliarden-Defizit in diesem Jahr. Im kommenden Jahr wird ein Minus von 7,6 Milliarden Euro erwartet und für die nächsten Jahre drohen laut Gesetzentwurf der Regierung Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe.
Der Entwurf muss noch durch Bundestag und Bundesrat und dürfte dort noch verändert werden. Vorgesehen ist die Streichung geplanter Leistungsanhebungen 2028. «Fachlich sinnvolle» Änderungen bei der Begutachtung sollen den Anstieg der Zahl Pflegebedürftiger begrenzen. Der Beitrag für Kinderlose soll zum 1. Januar um 0,3 Prozentpunkte auf 4,5 Prozent steigen. Für Eltern bleibt es bei 3,6 Prozent, ab zwei Kindern bei geringeren Sätzen.
Linke spricht von «Kürzungsorgie»
DAK-Chef Andreas Storm äußerte in der «Rheinischen Post» verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Beitragsunterschiede. Weiter dürfe die Spreizung nicht gehen. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, kritisierte: «Dieses Gesetz ist kein Pflegeneuordnungsgesetz, sondern ein Einspargesetz.» Pflegende Angehörige bräuchten Entlastung, keine zusätzlichen Belastungen.
«Der Entwurf zur Pflegereform bleibt eine Kürzungsorgie auf dem Rücken von Millionen Menschen mit Pflegebedarf», sagte Linke-Fraktionschef Sören Pellmann. Seine Partei fordert, die Eigenanteile im Pflegeheim auf null zu senken. Zur Finanzierung sollten private Pflegeversicherte, Kapitaleinkünfte und Einkommen bis zu einer deutlich höheren Beitragsbemessungsgrenze herangezogen werden.
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