Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe prüft Klage zu Steuervorteilen für Firmenerben
Bundesverfassungsgericht verhandelt Erbschaftssteuer
Der Erste Senat verhandelt mündlich in Karlsruhe.
Uwe Anspach. DPA

Erben von Betriebsvermögen profitieren in Deutschland von umfangreichen Steuerprivilegien. In Karlsruhe geht es nun um die Frage, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

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Karlsruhe (dpa) – Am Bundesverfassungsgericht stehen die Vorteile für Betriebserben bei der Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand. Die Frage nach der gleichmäßigen Belastung von Steuerpflichtigen – gerade durch die Erbschaftsteuer – berühre «das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in unserem Land in hervorgehobener Weise», sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe.

Dem stünden Sorgen um die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen und um den Erhalt der Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten gegenüber, so Harbarth. Das werfe schwierige politische Fragen auf, die aber nicht Gegenstand des hiesigen Verfahrens seien. «In diesem geht es ausschließlich um die Frage der Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Normen», betonte der Vorsitzende des Ersten Senats.

Am höchsten deutschen Gericht klagt ein Mann, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen erbte – und eben kein steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter sollen klären, ob ihn die unterschiedlichen Steuerregelungen verfassungswidrig benachteiligen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Kühnert: Bedarfsprüfung «lädt zum Armrechnen ein»

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht für Firmenerben verschiedene Begünstigungen vor. Unter anderem kann die Steuer für großes Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro erlassen werden, wenn der Erwerber nachweist, dass er die Steuer privat nicht zahlen kann. Die Kritik ist oft, dass sich Erben vorher «arm» rechneten, um die Steuer zu umgehen.

Der frühere SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, der heute bei der Bürgerbewegung Finanzwende arbeitet, sagte in Karlsruhe: «Die seit 2016 bestehende Verschonungsbedarfsprüfung lädt zum Armrechnen ein». Sie frage nicht mehr danach, was nötig ist, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu schützen, sondern nur, ob der Unternehmer liquide ist. Wenn der sich vorbereite, indem er Geld zum Stichtag an andere Orte verschiebe, entfalle die Steuerschuld ersatzlos. «Das regt viele Menschen auf», so Kühnert.

Anforderungen an Verschonung großer Vermögen

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 die damals geltenden Steuervorteile für Betriebsvermögen als zu weitreichend gekippt. Sie seien etwa dann unverhältnismäßig, wenn sie über kleine und mittlere Betriebe hinausgriffen, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. In dem jetzigen Verfahren wird sich wohl auch zeigen, ob Berlin die Vorgaben aus Karlsruhe damals richtig umgesetzt hat.

Das Verfahren werfe erneut die Frage nach den Grenzen auf, die das Grundgesetz dem Gesetzgeber für die Gestaltung der Ausnahmeregelungen setzt, sagte Richter Harbarth. Dabei werde es unter anderem um die «Anforderungen an die Verschonung gerade großer Betriebsvermögen» gehen. Außerdem stehe im Fokus, inwieweit die konkrete Gestaltung der angegriffenen Vorschriften vom Ziel des Gesetzgebers getragen werde.

© dpa-infocom, dpa:261013-930-832162/1

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