Berlin (dpa) – Seit Intensivierung der Kontrollen an den Landgrenzen haben mehr als 1.500 Menschen in Deutschland um Schutz ersucht, die vorher zurückgewiesen worden waren. Nach Angaben der Bundesregierung gab es zum Stichtag 31. Oktober 1.582 Asylgesuche von Menschen, die zuvor im Rahmen der intensivierten Binnengrenzkontrollen seit dem 7. Mai zurückgewiesen wurden. Das geht aus der Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Aus diesen Daten des Ausländerzentralregisters ist aber nicht zu entnehmen, wo das Asylgesuch gestellt wurde: im Zusammenhang mit einem erneuten Einreiseversuch in der Nähe einer Grenze oder nach einer Einreise an einem anderen Ort in Deutschland.
Umfassende Grenzkontrollen seit September 2024
An allen deutschen Landesgrenzen gibt es seit dem 16. September 2024 wieder Grenzkontrollen bei Einreisen, zuvor war das bereits teilweise der Fall. Das Bundesinnenministerium hatte die Ausweitung angeordnet, um die Zahl der unerlaubten Einreisen stärker einzudämmen. Die zeitlich jeweils befristeten Kontrollen wurden zweimal verlängert – zuletzt bis Mitte März 2026. Grenzkontrollen sind im Schengen-Raum eigentlich nicht vorgesehen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die noch unter der vorherigen Ampel-Regierung eingeführten Kontrollen gleich nach seinem Amtsantritt im vergangenen Mai intensiviert und die Bundespolizei angewiesen, fortan auch Asylsuchende abzuweisen – mit Ausnahmen für Angehörige vulnerabler Gruppen, dazu zählen etwa Kranke oder Schwangere. Zwischen dem 8. Mai und dem 31. Oktober wurden laut vorläufigen Zahlen der Bundespolizei insgesamt 201 Menschen als «vulnerabel» festgestellt.
Mehr als 5.500 unerlaubte Einreisen an Grenze zu Frankreich
Zwischen dem 7. Mai und dem 31. Oktober wurden laut Bundesregierung insgesamt 32.236 unerlaubte Einreisen festgestellt – die meisten an den Grenzen zu Frankreich (mehr als 5.500), Polen und Österreich sowie an Flughäfen.
Laut vorläufigen Zahlen hat die Polizei seit Beginn der intensivierten Kontrollen im Mai und bis zum Ende des Monats Oktober 993 Asylsuchende zurückgewiesen. Die Bundesregierung beruft sich bei dieser Praxis auf einen Paragrafen des Asylgesetzes, wonach die Einreise verweigert werden kann, wenn «Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird».
Grüne sprechen von «Inszenierung»
Die Grünen haben die Praxis an den Grenzen wiederholt kritisiert. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, sagt: «Statt die Sicherheit in diesem Land zu verbessern, schaden die Grenzblockaden der Wirtschaft, stören Pendlerinnen und Pendler und belasten die Grenzregionen täglich». Für die «Inszenierung» an den Grenzen würden enorme Kosten und massive Belastungen in Kauf genommen, ohne dass ein messbarer Sicherheitsgewinn erkennbar wäre.
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