Prozess
Polizistin wegen Vergewaltigung zu Haftstrafe verurteilt
Vergewaltigungsprozess gegen Polizistin
Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich mit dem Gericht auf einen Deal geeinigt.
Uwe Lein. DPA

Es sind schwerwiegende Vorwürfe gegen eine Polizistin: Die Beamtin soll eine 14-Jährige vergewaltigt haben. Nun ist das Urteil gefallen.

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Traunstein (dpa) – Das Landgericht Traunstein hat eine Polizistin wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die inzwischen vom Dienst suspendierte Beamtin muss unter anderem wegen Vergewaltigung, Missbrauchs von Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie drei Jahre und drei Monate in Haft. Sie hatte die Vorwürfe nach Gerichtsangaben «vollumfänglich» eingeräumt.

Einigung auf Deal

Zu Verhandlungsbeginn hatten sich die Generalstaatsanwaltschaft und die Verteidigung auf einen sogenannten Deal geeinigt, der eine Haftstrafe von drei bis dreieinhalb Jahren vorsah. Voraussetzung dafür war das umfassende Geständnis. Weil die Öffentlichkeit dafür ausgeschlossen worden war, fanden auch die Plädoyers vor dem Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Transfrau, die derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht ist, hatte zugegeben, die Tochter einer Freundin im August 2025 bei einem gemeinsamen Ausflug auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben. Vorher hatte sie dem rund 40 Jahre jüngeren Mädchen auch eine pornografische WhatsApp-Nachricht geschrieben.

Jüngste Opfer erst drei Jahre alt

Auf Dateien, die bei der Angeklagten gefunden wurden, sind laut Ermittlern brutale Gewaltszenen an Kindern zu sehen. Die jüngsten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft der 55 Jahre alten Angeklagten die Herstellung tierpornografischer Inhalte vorgeworfen. Dafür wurde sie aber nicht verurteilt, weil ihr aus Sicht des Gerichts nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie die Videos mit einem Hund angefertigt hatte, um sie dann zu verbreiten. Das sei laut Strafgesetzbuch die Voraussetzung für eine Strafe.

© dpa-infocom, dpa:261006-930-794538/2

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