Ehrwald (dpa) – Nach der Rettung einer 17-Jährigen von der Zugspitze hat die österreichische Polizei ihren 21-jährigen Begleiter im Visier. Nach Angaben der Polizei hatte der junge Mann aus Bayern die Teenagerin aus Baden-Württemberg alleine auf rund 2.500 Metern Höhe im Schnee zurückgelassen. Es werde wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit ermittelt, sagte ein Sprecher der Tiroler Polizei der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet.
Die befreundeten Bergsteiger waren den Angaben zufolge am Sonntag gegen 1.30 früh im österreichischen Ehrwald aufgebrochen, um den Sonnenaufgang auf dem höchsten Berg Deutschlands an der Grenze zwischen Bayern und Tirol sehen zu können. Doch wegen des winterlichen Wetters schafften sie es nicht auf den 2.962 Meter hohen Gipfel. Es schneite, und die Temperatur lag bei minus 12 Grad, wie ein Bergretter der dpa schilderte. Nach Angaben der Polizei versanken die Bergsteiger teilweise in kniehohem Schnee.
Sie trennten sich – die 17-Jährige blieb zurück und setzte einen Notruf ab, während der 21-Jährige alleine abstieg. Wie die beiden diesen Schritt erklären, und ob es eine gemeinsame Entscheidung war? Dazu machte der Polizeisprecher keine Angaben und verwies auf die noch laufenden Ermittlungen.
17-Jährige unterkühlt, aber unverletzt
Die Teenagerin wurde von österreichischen Einsatzkräften mit einem Polizeihubschrauber geborgen. Sie war unterkühlt und wurde in das Klinikum Garmisch-Partenkirchen gebracht. Sie konnte das Krankenhaus bereits nach einer Erstuntersuchung unverletzt verlassen.
Wer die körperliche Sicherheit eines anderen Menschen gefährdet, kann in Österreich mit bis zu drei Monaten Haft bestraft werden. Die Notlage auf der Zugspitze weckt Erinnerungen an den tödlichen Fall auf dem Großglockner vom Januar 2025. Damals war eine völlig erschöpfte 33-jährige Bergsteigerin knapp unterhalb des höchsten österreichischen Gipfels erfroren. Ihr Freund hatte sie nach seinen Angaben zurückgelassen, um Hilfe zu organisieren.
Der Mann wurde vom Landesgericht Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Aus Sicht des Richters hatte er bei der Vorbereitung und Durchführung der Tour unverantwortlich gehandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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