Die Internetgemeinde wird mit jedem Tag größer und älter – und umso mehr drängt sich die Frage auf, was mit dem virtuellen Leben passiert, wenn das irdische irgendwann endet. 375.000 Facebook-User sterben jedes Jahr – ihre Profile aber nicht unbedingt. In Wirklichkeit längst verstorben, leben Menschen auf ihren Internetseiten weiter. Ob bei Facebook, Studi-, Schüler-, Mein-VZ, Wer-kennt-wen oder einem der vielen anderen sozialen Netzwerke. Die Unternehmen gehen dabei unterschiedlich mit den Trauerfällen um.
Bei Facebook können Angehörige und Online-Freunde über ein Formular die Profil-Seite eines Verstorbenen in einen sogenannten Gedenk-Zustand versetzen. Um die Privatsphäre des Verstorbenen zu wahren, sind in diesem Gedenk-Status nicht mehr alle Bereiche des Profils öffentlich zu sehen. Nur noch bestätigte Facebook-Kontakte können sich das Profil ansehen und auf die virtuelle Pinnwand schreiben. „Damit es Freunden und Familie ermöglicht wird, Kommentare, Wünsche und Nachrichten zu posten, gemeinsam zu trauern und sich auszutauschen“, erklärt eine Facebook-Sprecherin unserer Zeitung. In den Gedenk-Status versetzt erscheint das Profil des Verstorbenen außerdem nicht mehr in den Suchergebnissen, alle seine Statuseintragungen und Gruppen der Person werden gelöscht, die Kontaktdaten entfernt und auch der Geburtstag wird nicht mehr angezeigt. Nachgewiesene, unmittelbare Familienangehörige können die Entfernung der Konten von Verstorbenen beantragen. Auch hier gibt es ein Online-Formular, das ausgefüllt werden und dem als Beleg für den Tod des Nutzers zum Beispiel eine Kopie der Sterbeurkunde angefügt werden muss. Klingt eigentlich einfach, der Weg zu diesen Online-Formularen von Facebook ist allerdings etwas kompliziert.
Bei Schüler-, Studi- und Mein-VZ gibt es kein standardisiertes, einheitliches Verfahren mit den Profilseiten toter Nutzer. Im Falle des Todes eines VZ-Mitglieds sollten Hinterbliebene eine E-Mail an hilfe@vz.net schreiben und als Beleg für den Tod des Nutzers eine Kopie der Sterbeurkunde einreichen. Im Dialog mit den Hinterbliebenen wird dann von Fall zu Fall gemeinsam überlegt, was mit dem Profil des Verstorbenen geschehen soll. „Denn so individuell wie die Trauer, sind auch die Vorstellungen der Familien, Partner und Freunde“, erklärt Nicole Schaupke von den VZ-Netzwerken unserer Zeitung. Das Profil kann stillgelegt werden oder zum Gedanken an den Toten bestehen bleiben und die Pinnwand als eine Art Kondolenzbuch dienen. Die VZ-Netzwerke löschen ein Profil aber auch vollständig, wenn die Angehörigen das wünschen.
Wenn sich Angehörige oder Freunde eines Verstorbenen bei Wkw melden, wird das entsprechende Profil erst einmal gesperrt. Nach Eingang eines Sterbenachweises, zum Beispiel einer Kopie der Sterbeurkunde, wird mit den Angehörigen besprochen, was mit dem Profil geschehen soll. Es kann gelöscht oder zum Gedenken an den Verstorbenen aufrecht erhalten werden. Wird kein Nachweis für den Tod eines Nutzers vorgelegt, bleibt das Konto gesperrt. Wkw will so fälschliche Löschungen verhindern. Denn ein gesperrtes Konto, kann jederzeit wieder freigeschaltet werden, wenn sich der doch noch lebendige Nutzer bei Wkw meldet. „In den meisten Fällen entscheiden sich die Angehörigen bei Wkw dafür, den Account eines Verstorbenen zu löschen“, erklärt Geschäftsführerin Eva-Maria-Bauch im Gespräch mit unserer Zeitung. Nur in selteneren Fällen würden sie sich Zugang zum Profil wünschen, um es zum Gedenken aufrecht zu erhalten. Dennoch prüft Wkw gerade die Einführung eines Gedenk-Status, wie es ihn bei Facebook gibt.
Nur Angehörige können die Löschung eines Kontos beim Kurznachrichtendienst Twitter veranlassen. Dazu müssen sie sich mit einem Formular an den Support werden: http://support.twitter.com/forms/general Ein Twitter-Konto, das länger als sechs Monate nicht verwendet wurde, gilt als inaktives, aufgegebenes Konto und kann automatisch von Twitter gelöscht werden.

