Mobilfunkvertrag im Ausland
EU-Roaming: «Roam like home» hat Grenzen
Eine junge Frau nutzt ihr Handy am Strand
Online surfen wie Zuhause? Ja – aber nicht endlos. Wer seinen deutschen Tarif länger als vier Monate hauptsächlich im EU-Ausland nutzt, kann nach Warnung Aufschläge zahlen.
Christin Klose. DPA

Ohne Zusatzkosten in Spanien oder Griechenland mit dem Smartphone surfen. Ja, das geht - aber nicht ewig. Irgendwann müssen Mobilfunknutzer mit Aufschlägen rechnen. Vorher gibt es aber eine Warnung.

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Kehl (dpa/tmn) – Längere Zeit im EU-Ausland unterwegs? Telefonieren und im Internet surfen ist dann mit dem eigenen deutschen Mobilfunktarif meist ohne Zusatzkosten möglich – den Roaming-Regeln der Europäischen Union sei Dank. Allerdings geht das «Roam like home» nicht endlos: Nutzt man seinen Tarif über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten überwiegend im EU-Ausland, können Anbieter Aufschläge verlangen, so das Europäische Verbraucherzentrum.

Aus dem Nichts werden diese Aufschläge aber nicht erhoben. Der Mobilfunkanbieter sendet vorher eine Warnung und fordert zur Änderung des Nutzungsverhaltens auf oder zu einem Nachweis, dass man sich überwiegend im Inland aufhält, so die Verbraucherzentralen.

Erst wenn man dann nichts an der Nutzung ändert, dürfen Entgelte aufgeschlagen werden. Diese sind gedeckelt: auf aktuell maximal 1,10 Euro je Gigabyte beim Surfen (ab 2027: nur noch 1 Euro), 1,9 Cent pro Anrufminute und 0,3 Cent pro SMS.

Dennoch: Je nachdem, wie lange man bleibt und in welchem Land man unterwegs ist, kann es günstiger sein, sich vor Ort eine Prepaid-Karte zu kaufen, rät das Europäische Verbraucherzentrum. Auch eSIMs können eine Alternative sein. Teils bieten Mobilfunkanbieter zudem Datenpässe für die mobile Internetnutzung in verschiedenen Ländern an.

Wo die Roaming-Verordnung greift – und wo nicht

Die Roaming-Verordnung gilt neben den EU-Mitgliedsländern auch für Liechtenstein, Norwegen, Island und seit Anfang 2026 ebenso für die Ukraine und die Republik Moldau.

Monaco, San Marino, Andorra, die Isle of Man, die Kanalinseln, Gibraltar, Vatikanstadt und andere fallen dagegen nicht unter die Verordnung. Einige Mobilfunkanbieter ordnen diese Gebiete allerdings trotzdem der EU-Länderliste zu oder gewähren günstige Konditionen. Ein Blick in die Preisliste oder eine direkte Nachfrage beim Anbieter bringen Klarheit.

In Großbritannien erheben 1&1, Vodafone, Telefónica (O2) und die Telekom trotz des Brexits nach wie vor oftmals noch keine zusätzlichen Roaming-Gebühren.

© dpa-infocom, dpa:260810-930-508712/1

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