Die Reform erlegt nun den Internetfirmen eine klare Haftung auf. Sie verdienen schließlich Geld mit den Werken, argumentiert Voss. Die Plattformen müssen künftig Lizenzen erwerben oder unerlaubtes Hochladen verhindern. Für Plattformen wie Wikipedia sollen Voss zufolge aber Ausnahmen gelten. Aus Voss' Sicht handelt es sich dabei nicht einmal um eine große Reform: Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) müssten sogenannte aktive Plattformen wie YouTube ohnehin schon jetzt haften: „Eigentlich schreiben wir nur das weiter fort, was der EuGH hier gesagt hat“, findet Voss.
Zur Durchsetzung des Urheberrechts verlange das Gesetz in Artikel 13 von den Internetfirmen „größtmögliche Anstrengungen“. Zwar sei der Einsatz von „Identifizierungssoftware“ nicht verboten, räumt Voss ein. Doch von Uploadfiltern sprechen will er nicht. Denn die Software reagiere nur auf von den Rechteinhabern bereitgestellte Daten. „Es werden dann also auch nur diese Werke erkannt und nicht jeder Upload gefiltert.“ Solche Software werde übrigens beispielsweise von YouTube schon jahrelang eingesetzt. Der immer wieder vorhergesagte Niedergang der Meinungsfreiheit sei dennoch ausgeblieben.
Einen regelrechten Schub für die Meinungsfreiheit erwartet Voss vom neuen Leistungsschutzrecht in Artikel 11 des Gesetzes. Es zielt auf Plattformen wie Google, die zum Beispiel Ausschnitte von Texten und Fotos aus Onlineangeboten von Zeitungen anzeigen. Ausnahmen gäbe es etwa für die bloße Verlinkung und sehr kurze Textausschnitte.
Darüber hinaus müssten – mit einigen Ausnahmen – künftig alle Internetdienste alles in ihrer Macht Stehende tun, um mögliche unerlaubte Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu blockieren. „Das geht nur mit Uploadfiltern“, warnt Reda.
Die neue Haftung der Firmen habe schwerwiegende Folgen, befürchtet die Parlamentarierin. Ihrer Ansicht nach wird sie zu Überreaktionen führen, „um auf der sicheren Seite zu sein – mit umso mehr Einschränkungen für unsere Redefreiheit“.
Beim Leistungsschutzrecht ist Reda ähnlich kritisch. Die Wiedergabe von mehr als „einzelnen Worten oder sehr kurzen Textausschnitten“ von Nachrichten werde künftig nur mit Lizenz möglich sein. Was „sehr kurz“ konkret heißt, werden ihr zufolge am Ende aber Gerichte entscheiden müssen. Und bis dahin, warnt Reda, „wird beim Setzen von Links (mit Anreißern) große Unsicherheit herrschen“. Kritiker befürchten zudem, dass Suchmaschinen kleinere Medien einfach aus den Ergebnissen herausnehmen könnten und so die Meinungsfreiheit und die Vielfalt im Internet leidet. Phillipp Saure