Berlin (dpa/tmn) – Auftakt für die Verhandlung über die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Streaminganbieter DAZN am Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: I-12 VKl 1/24): Es geht um Preiserhöhungen aus den Jahren 2021 und 2022. Die Verbraucherschützer halten diese für nicht zulässig.
Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher drei Wochen Zeit, um sich für die Klage anzumelden. Die Verbraucherzentrale geht von einem Verhandlungstag aus. Das würde heißen: Bis zum 25. September wäre noch Zeit, sich der Klage anzuschließen.
Worum geht es?
Der Sport-Streaminganbieter DAZN hat seine Preise in den Jahren 2021 und 2022 in laufenden Verträgen mehrfach erhöht. Bei einer Preiserhöhung Mitte 2022 hatte der Anbieter seine Preise nahezu verdoppelt: Das Monatsabo kostete dann plötzlich 29,99 Euro statt wie zuvor 14,99 Euro.
Der vzbv ist überzeugt, dass die den Erhöhungen zugrunde liegenden Vertragsklauseln die Kundinnen und Kunden unangemessen benachteiligt haben. Mit der Sammelklage sollen die Preiserhöhungen für unwirksam erklärt werden – und Kunden ihr Geld zurückbekommen.
Wie schließe ich mich der Klage an?
Wer von den Preiserhöhungen betroffen ist, kann sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie genau das funktioniert erklären die Verbraucherschützer im «Klage-Check» auf der Seite www.sammelklagen.de/verfahren/dazn.
Hier wird unter anderem abgefragt, seit wann der Vertrag bestand und ob der Preis bei einem laufenden Vertrag erhöht wurde. Das ist wichtig – denn Ansprüche aus Neuverträgen mit dem höheren Preis sind von dieser Klage nicht erfasst.
Warum lohnt sich die Sammelklage?
Sich der Sammelklage anzuschließen ist kostenfrei. Und: Im Falle eines Klageerfolgs muss der Streamingdienst Klägerinnen und Kläger automatisch entschädigen – ohne dass diese erneut vor Gericht ziehen müssen. Zum Entschädigungsbetrag kämen außerdem noch Zinsen hinzu.
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