Lineares Fernsehen
Brauchen Sie noch Kabel-TV? – Viele Verträge laufen aus
Eine Person hält eine Fernbedienung in der Hand
Viele Haushalte können bis Ende Mai entscheiden, ob sie ihren Kabel-TV-Vertrag kündigen oder verlängern möchten.
Britta Pedersen. DPA

Derzeit laufen viele Kabel-TV-Verträge aus. Wer nicht kündigt, verlängert dann vielleicht ungewollt von Monat zu Monat. Was fürs Kabel-TV spricht, was dagegen - und welche Alternativen es gibt.

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Berlin (dpa/tmn) – In vielen Haushalten dürften Ende Juni TV-Kabelverträge auslaufen. Eine gute Gelegenheit für Betroffene, den Markt, die Preise und die eigenen Bedürfnisse rund ums lineare Fernsehen auszuloten, gegebenenfalls den alten Vertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen, berichtet das Telekommunikationsportal «Teltarif.de».

Der Hintergrund: Seit Anfang Juli 2024 mussten Mieterinnen und Mieter nicht länger pauschal über die Nebenkosten für Kabel-TV bezahlen, falls es einen Sammelvertrag fürs Haus gab. Wer Fernsehen weiter per Kabel empfangen wollte, musste einen Einzelnutzervertrag mit dem Kabelnetzbetreiber vor Ort abschließen.

In vielen Fällen muss Kündigung bis 31. Mai beim Anbieter eingehen

Wer also damals zum 1. Juli 2024 einen neuen TV-Kabel-Vertrag abgeschlossen hat, für den läuft nun oftmals eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten aus – und er sollte sich bis Ende Mai überlegen, ob der Vertrag überhaupt oder in dieser Form noch benötigt wird, um die Kündigungsfrist nicht zu verpassen. Sonst verlängert sich der Vertrag, wenn auch nur noch von Monat zu Monat.

Möglicherweise wird der Anschluss auch teurer, weil ein während der Vertragsmindestlaufzeit gewährter Rabatt entfällt. Weil die Kündigungsfrist oftmals einen Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit beträgt, muss die Kündigung in vielen Fällen also spätestens bis 31. Mai beim Anbieter eingegangen sein. Die Experten raten, über den verpflichtenden Kündigungsbutton auf den Internetseiten der Anbieter zu kündigen, der direkt und ohne Log-in in den Kundenbereich der Seite verfügbar sein muss.

Terrestrisch oder aus dem All – an Alternativen mangelt es nicht

An möglichen TV-Alternativen mangelt es nicht. Der Empfang von linearem Fernsehen ist neben Kabel (DVB-C2) grundsätzlich noch über diese drei Wege möglich:

  1. Antenne (DVB-T2): Öffentlich-rechtliche HD-Sender kostenlos, private HD-Sender kostenpflichtig über Freenet TV.
  2. Satellit (DVB-S2): Öffentlich-rechtliche HD-Sender und private SD-Sender kostenlos, private HD-Sender kostenpflichtig über HD+.
  3. Internet (IPTV): Etwa über die Internet-Provider oder Dienstleister wie Joyn, «TV.de», «Waipu.tv» oder Zattoo.

Was für eine sofortige Kündigung des Kabel-TVs spricht

Laut «Teltarif.de» sprechen diese Gründe für eine sofortige Kündigung des auslaufenden Kabel-TV-Vertrags:

  • Anschluss wird nach Umstieg auf einen IPTV-Dienst nicht mehr genutzt.
  • Anschluss wird nicht genutzt, weil kein lineares Fernsehen mehr geschaut wird, sondern Mediatheken und Streaming-Dienste.
  • Der Internet-Zugang wurde in den vergangenen zwei Jahren gewechselt, beispielsweise von TV-Kabel auf Glasfaser, DSL, Mobilfunk-Internet oder Starlink.
  • Das Senderangebot im Kabel wird als zu eingeschränkt empfunden.
  • Die Kundin oder der Kunde sind genervt von den dauernden Frequenzumstellungen im Kabel mit anschließendem Sendersuchlauf.
  • Der TV-Kabelanschluss läuft technisch unzuverlässig, ist störanfällig und wird nicht mehr repariert.

Was gegen die Kabel-TV-Kündigung spricht

Und folgende Gründe sprechen den Experten zufolge dafür, den TV-Kabelanschluss zu behalten beziehungsweise den Kabel-TV-Vertrag zu verlängern:

  • Der Kabel-TV-Vertrag ist wegen eines Mengenrabatts deutlich günstiger als IPTV-Pakete.
  • Der Anschluss läuft störungsfrei, wird auch für Internet und Telefon verwendet und ist dort im Preis enthalten.
  • Der Kunde ist technisch nicht so versiert mit IPTV, Set-Top-Boxen oder Streaming von Mobilgeräten auf den Fernseher.
  • Es gibt keine andere für Streaming nutzbare Internetzugangstechnik in der Wohnung.

© dpa-infocom, dpa:260527-930-135735/1

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