Deutschland & Welt
Kommentar: Die Last der Alleinerziehenden

Bei der Berechnung von Hartz-IV-Sätzen muss es streng zugehen. Die Sozialleistungen dürfen nicht so hoch liegen, dass sie attraktiver sind als die Annahme einer einfachen Arbeit. Zudem sind Hartz-IV-Bezüge eine Solidarleistung der Steuerzahler, die auch nicht überstrapaziert werden dürfen. Dennoch ist das Vorhaben der Bundesregierung, die teils schon praktizierte Teilung oder Verringerung des Sozialsatzes für Kinder von Alleinerziehenden die falsche Maßnahme.

Lesezeit 1 Minute
Eva Quadbeck 
zum Umgang mit Hartz-IV-Empfängern Hartz-IV-Trennungskinder haben es doppelt schwer. Sie müssen den weitgehenden Verlust eines Elternteils verschmerzen und leiden unter den Geldnöten ihrer Eltern. Die tageweise Spitz-Abrechnung des Sozialgelds der Kinder ist lebensfern und kann für zusätzliche Zwietracht unter den getrennten Eltern sorgen.

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