Frankfurt/Main (dpa) - Tonnenweise Drogen mit einem Umsatzvolumen von 330 Millionen Euro: Der mutmaßliche Betreiber einer gigantischen Drogenplattform im Darknet hat zum Auftakt des Prozesses am Frankfurter Landgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Er sei der Gründer und Betreiber des Online-Marktplatzes «Archetyp Market» gewesen, sagte der 31-Jährige. «Das war ein großer Fehler und ich bereue meine Taten zutiefst.» Alles habe als kleines persönliches Projekt begonnen und eine rasante Entwicklung genommen.
«Archetyp Market» galt als weltweit größter Drogen-Handelsplatz
Bei der Plattform handelte es sich laut Anklage zum Zeitpunkt der Abschaltung im Sommer 2025 um den weltweit größten Handelsmarktplatz für Drogen und Arzneimittel. Der Angeklagte, ein in Minden geborener Betriebswirt, war im Juni 2025 von einer Spezialeinheit der spanischen Nationalpolizei in Barcelona festgenommen worden.
Zugleich gab es nach damaligen Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) Durchsuchungen im In- und Ausland und weitere Festnahmen. Die Serverinfrastruktur befand sich demnach in den Niederlanden.
20 Millionen Euro soll der Mann verdient haben
Die Ermittler bezifferten den Gesamtumsatz mit rund 330 Millionen Euro. Es soll mehr als 600.000 Konten von Kunden aus aller Welt und 2,3 Millionen Bestellungen gegeben haben.
Konkret wurden demnach zwischen November 2022 und der Abschaltung insgesamt etwa 6,9 Tonnen Drogen und weitere Substanzen verkauft. Es seien etwa 3,2 Millionen Pillen, 2,2 Millionen Tabs und 326 Liter diverser Drogen gehandelt worden - beispielsweise Kokain, Heroin, Crystal Meth, Fentanyl und Crack, hieß es. Aber auch Cannabisprodukte, Arzneimittel oder Dopingmittel seien darunter gewesen.
Der heute 31-Jährige soll die Plattform verantwortet und gemeinsam mit mehreren Moderatoren betrieben haben. Er selbst soll laut den Ermittlungen etwa 20 Millionen Euro verdient haben.
Wie wurden die Drogen veräußert?
Die Bezahlung erfolgte nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft szenetypisch in der Kryptowährung Monero, die als nicht rückverfolgbar gilt. Wie der Angeklagte in seiner Einlassung erkläre, registrierten sich die Besteller und zahlten ihr Guthaben in ein Wallet ein. Daraufhin suchten sie sich Waren aus und gaben eine Lieferadresse ein. Die Bestellung sei dann von den Verkäufern akzeptiert und verschickt worden.
Er selbst habe mit 17 Jahren zum ersten Mal illegale Drogen konsumiert, sagte der Angeklagte. Später sei er unzufrieden im Beruf und depressiv gewesen. Im Programmieren habe er eine gute Abwechslung gefunden, beschreibt er. Nachdem die im November 2020 gegründete Plattform später plötzlich Fahrt aufgenommen habe, habe er seinen Job gekündigt und sich ausschließlich um «Archetyp Market» gekümmert. Er habe zum ersten Mal in den Spiegel geschaut und keinen einsamen Versager mehr gesehen.
Angeklagte: Festnahme habe ihm ein Gefühl von Ruhe gegeben
Der Angeklagte bekräftigte zudem, selbst keine Drogen im Darknet verkauft zu haben. Auf der Plattform habe er sich den Usernamen «ASNT» gegeben, als Abkürzung für «Apfelsaft naturtrüb», weil er das Getränk damals getrunken hatte.
Laut seines Anwalts habe die Motivation des Angeklagten auf seinem sehr liberalen und libertären Verhältnis zum Drogenkonsum beruht. Im Gegensatz zu anderen Plattformen sei bei «Archetyp Market» der Verkauf beispielsweise von Waffen oder Pornografien abgelehnt worden. Kurz vor der Festnahme seien die Pläne immer konkreter geworden, die Plattform abzuschalten.
Eine Belastung, an die niemand denke, sei das große Geheimnis vor Familie und Freunden, sagte der 31-Jährige. Es klinge komisch, aber die Festnahme habe ihm ein Gefühl von Entlastung und Ruhe gegeben.
Was könnte dem Mann nun drohen?
Laut Betäubungsmittelgesetz kann für das bandenmäßige unerlaubte Handeln mit Drogen in nicht geringer Menge eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu 15 Jahren verhängt werden. Ein Geständnis gilt oftmals strafmildernd. Das Urteil wird voraussichtlich im Oktober erwartet.
Das Ermittlungsverfahren führte die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft, daher findet der Prozess am Frankfurter Landgericht statt.
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