Übergriffe vor den Kindern
Gewalt gegen Mutter: Gericht entzieht Kindsvater Sorgerecht
Haeusliche Gewalt
Jahrelange Gewalt und Kontrollversuche durch den Kindsvater können dazu führen, dass das alleinige Sorgerecht der Mutter zugesprochen wird.
Christin Klose. DPA

Schläge, Kontrolle, Angst: Ein Bremer Gericht setzt ein klares Zeichen für den Schutz von Kindern und ihrer Mutter. Entscheidend ist das Kindeswohl.

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Berlin (dpa/tmn) – Bei jahrelanger Gewalt und fortgesetzten Kontrollversuchen muss einer Frau nicht mehr zugemutet werden, mit ihrem Ex-Mann und Vater der gemeinsamen Kinder zu kooperieren. Sie kann dann das alleinige Sorgerecht erhalten. Auf eine entsprechende Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (Az.: 4 UF 38/25) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall erfuhr die Frau über Jahre massive seelische und körperliche Gewalt durch ihren Mann. Sie suchte mehrfach mit den Kindern Schutz in Frauenhäusern. Seit der endgültigen Trennung lebt sie mit ihnen an einem geheim gehaltenen Ort. Die Ehe ist inzwischen geschieden. Die Mutter beantragte die Übertragung des Sorgerechts für die drei Kinder. Der Vater widersprach, erteilte ihr allerdings eine umfassende Sorgerechtsvollmacht.

Version von «einmaligem Ausrutscher» überzeugte nicht

Im Verfahren schilderte die Mutter wiederholte Übergriffe, darunter zwei besonders schwere Fälle, bei denen sie durch Schläge das Bewusstsein verlor. Die Kinder waren teilweise Zeugen. Das Gericht sah die Vorfälle als erwiesen an, gestützt auf die Aussagen der Mutter, der Kinder und auch des Vaters. Dessen Darstellung eines einmaligen «Ausrutschers» überzeugte das Gericht nicht – es übertrug der Mutter das alleinige Sorgerecht.

Eine bloße Vollmacht sei keine tragfähige Alternative, so das Gericht. Angesichts der jahrelangen Gewalt und fortgesetzter Kontrollversuche des Vaters sei der Mutter eine weitere Kooperation nicht zuzumuten. Auch nach der Trennung habe er versucht, Einfluss auf die Kinder zu nehmen und Informationen über das neue Leben der Mutter zu erhalten.

Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war das Kindeswohl:

  • Die Mutter ist Hauptbezugsperson und Lebensmittelpunkt der Kinder, was auch deren ausdrücklichem Wunsch entspricht.
  • Zwar findet begleiteter Umgang mit dem Vater statt, dauerhaft leben möchten die Kinder jedoch bei der Mutter. Das Miterleben häuslicher Gewalt stelle eine erhebliche Belastung dar und könne die Entwicklung gefährden.
  • Um weitere Konflikte und mögliche Übergriffe zu vermeiden, sei die vollständige Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter der einzig konsequente Weg zu mehr Sicherheit und Stabilität für die Kinder.

© dpa-infocom, dpa:260513-930-75002/1

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