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Streit um Buchhandlungspreis: Weimer präsentiert Chronologie
Wolfram Weimer
Ein gutes halbes Jahr nach dem Streit über die Vergabe des Buchhandlungspreises ließ Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) eine Chronologie des Verfahrens veröffentlichen. (Archivbild)
Bernd von Jutrczenka. DPA

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hatte im März drei linke Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Monate später erläutert sein Haus die Abläufe im Verfahren.

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Berlin (dpa) - Nach neuen Fragen zum Ausschluss dreier Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis gibt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erstmals Einblicke in die Abläufe bei der Entscheidung. Ein Sprecher wies damit den Vorwurf zurück, Weimer habe sich über Empfehlungen seines Hauses hinweggesetzt. Dies entbehre jeder Grundlage, hieß es.

Es geht um Weimers Entscheidung, die drei linken Buchläden wegen «verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse» von der Liste der Geschäfte streichen lassen, die eine Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis empfohlen hatte. Der Fall löste bereits im März heftige Kritik aus. Öffentlich wurde nie bekannt, was gegen die Läden vorliegt. 

Eine neue Debatte begann nun nach einem Bericht von «t-online». Das Nachrichtenportal hatte aus Unterlagen zitiert, wonach Weimers zuständige Fachabteilung ausdrücklich empfohlen hatte, dem Votum der unabhängigen Jury zu folgen und alle vorgeschlagenen Buchhandlungen auszuzeichnen. Grüne und Linke im Kulturausschuss des Bundestags sahen dadurch neue Fragen aufgeworfen und forderten von Weimer Aufklärung. Daraufhin veröffentlichte ein Sprecher Weimers nun eine Chronologie.

Weimer: Fachebene schaltete Verfassungsschutz ein

Dieser Darstellung zufolge hatte es in einer Leitungsvorlage vom 10. Oktober 2025 tatsächlich eine Empfehlung des Fachreferats gegeben, dem Juryvotum zu folgen. Doch dazu erklärte der Sprecher: «Diese Vorlage erreichte Staatsminister Dr. Wolfram Weimer nicht.» Vielmehr hätten sich «bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen ergeben». Diese hätten Ende Oktober 2025 zu einem Haber-Verfahren - also einer Abfrage beim Verfassungsschutz - zu zwei Buchhandlungen geführt.

«In der zweiten Novemberhälfte informierte das Bundesamt für Verfassungsschutz das zuständige BKM-Referat, dass in beiden Fällen "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" vorlägen, die auf mündliche Nachfrage erläutert wurden», erklärte Weimers Sprecher weiter. Diese mündliche Erläuterung auf Nachfrage war bisher so nicht bekannt. In einem Interview der «Zeit» hatte Weimer im März gesagt, was gegen die Läden vorliege, «das darf uns der Verfassungsschutz nicht im Detail sagen».

«Er folgte dem Votum»

Laut Weimers Sprecher wurde der Staatsminister Anfang Dezember 2025 von dem Haber-Verfahren informiert. «Er folgte dann dem ihm vorgelegten Votum, den Preis nicht an die beiden Buchhandlungen zu vergeben», hieß es weiter. Buchhandlung Nummer drei wurde den Angaben zufolge «aufgrund weiterer öffentlich zugänglicher Hinweise» im Januar in einem weiteren Haber-Verfahren überprüft. «Nach entsprechender Rückmeldung des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde auch in diesem Fall entschieden, den Preis nicht zu verleihen.»

Der Sprecher stellte klar: «Der Staatsminister hat seine Entscheidung erst nach Abschluss der Haber-Verfahren, die zuvor auf Fachebene eingeleitet wurden, getroffen.» Was genau Anlass für die Überprüfungen war, warum sie in zwei Etappen erfolgte und welcher Art die «verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse» sind, teilte Weimers Sprecher nicht mit.

© dpa-infocom, dpa:261002-930-780485/2

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