Baierbrunn (dpa/tmn) – Beim ersten Besuch in einer Arztpraxis müssen Patientinnen und Patienten meist einen Anamnesebogen ausfüllen. Nicht jede Frage muss beantwortet werden. «Wenn man sich mit einzelnen Angaben unwohl fühlt, kann man diese offenlassen», sagt Anja Lehmann von der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) im Magazin «Senioren Ratgeber» (aktuelle Ausgabe 01/2026).
Wichtige Informationen wie Vorerkrankungen, Allergien oder regelmäßig eingenommene Medikamente sollten jedoch angegeben werden – sie dienen der eigenen Sicherheit.
Nachbessern und nachfragen
Fehler oder Lücken lassen sich später korrigieren. Patientinnen und Patienten haben außerdem das Recht, ihre Patientenakte einzusehen. Dazu gehört auch der Anamnesebogen. Die erste Kopie muss kostenlos sein.
Unklare Fragen dürfen gestellt werden. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, verständlich zu informieren. Wer Unterstützung braucht – etwa wegen Seh- oder Gedächtnisproblemen – darf eine Begleitperson mit in die Praxis bringen.
Vorsicht ist bei zusätzlichen Formularen geboten, etwa zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese sind meist selbst zu zahlen. Über Nutzen, Risiken und Kosten müssen Patienten vorher mündlich aufgeklärt werden
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