Brüssel

Umstrittene Vorratsdatenspeicherung: Muss Deutschland sein Gesetz überarbeiten?

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gerät erneut unter Druck.
Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gerät erneut unter Druck. Foto: dpa

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gerät erneut unter Druck. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat jetzt jede „allgemeine und unterschiedslose“ Vorratsdatenspeicherung gekippt, weil diese „sehr genaue Rückschlüsse auf das Privatleben“ zulasse.

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Die Richter wurden unmissverständlich deutlich: „Der Grundrechtseingriff, der mit einer nationalen Regelung einhergeht, die eine Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsieht, ist als besonders schwerwiegend anzusehen“, heißt es in einer Erklärung des Hofes. Auslöser des Verfahrens waren Klagen, die einem schwedischen und einem britischen Gericht vorliegen. In diesen Anfragen ging es um die staatlich verordnete Speicherpflicht. Dass daraus ein Grundsatzspruch werden könnte, der alle EU-Staaten betreffen wird, dürfte eine Überraschung gewesen sein.

Es geht um die systematische Erfassung aller Telefon- und Internetdaten jedes Bürgers. Deutschland hat 2015 die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, diese Daten bis zu zehn Wochen aufzuheben und abrufbar zu halten, falls Ermittler im Rahmen von Terrorverfahren oder Ermittlungen im Zusammenhang mit schwerer Kriminalität darauf zugreifen wollen. Erfasst werden die Rufnummern sowie der Zeitpunkt und die Dauer eines Gespräches, beim Surfen im Internet speichern die Unternehmen die IP-Adresse, nicht aber E-Mails. Zusätzlich erfassen Provider die Standortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen lang. Das ergibt Bewegungsprofile, die ohne konkreten Anlass gesammelt werden – nur für den Fall, dass die Polizei sie benötigt. Für den EuGH ist das ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Zwar darf der Staat Sicherheitsbehörden gestatten, Daten zur Vorbeugung, Verhinderung und Fahndung zu erfassen. Aber die Richter knüpfen daran strenge Bedingungen.

Der EuGH hat bereits im April 2014 strenge Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung gemacht. Damals erklärte das Gericht eine EU-Richtlinie zum Thema für ungültig. Durch den neuen Spruch könnte es sein, dass Deutschland sein Gesetz ein weiteres Mal überarbeiten muss.

Von unserem Brüsseler Korrespondenten Detlef Drewes