Berlin

Termingarantie für Arztbesuch: Ja, aber …

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Symbolbild Foto: dpa

Die von der Großen Koalition versprochene Garantie für Termine bei Fachärzten wird offenbar wieder aufgeweicht. Kassenpatienten soll lediglich unter bestimmten Voraussetzungen ein Termin innerhalb von vier Wochen angeboten werden. Die Vier-Wochen-Frist muss nur dann eingehalten werden, wenn eine Behandlung innerhalb dieses Zeitraumes tatsächlich auch „medizinisch erforderlich“ ist.

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Das sieht ein erster Arbeitsentwurf des Gesundheitsministeriums für ein entsprechendes Gesetz vor. Eine Terminvergabe innerhalb eines Monats sei zum Beispiel dann nicht nötig, „wenn keine Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand ohne Behandlung verschlechtert oder eine längere Verzögerung zu einer Beeinträchtigung des angestrebten Behandlungserfolges führt“.

Ohne Überweisung geht fast nichts

Hinzu kommt nach Informationen unserer Zeitung: Gesetzlich Versicherte, die die Termingarantie beim Facharzt in Anspruch nehmen wollen, werden grundsätzlich eine Überweisung benötigen. Ausgenommen sind nur Besuche beim Gynäkologen, beim Augenarzt und beim Kinderarzt.

Mit der Termingarantie setzt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sollen Servicestellen aufbauen, die spätestens binnen einer Woche den Termin klären. „Die Entfernung zwischen Wohnort des Versicherten und dem vermittelten Facharzt muss zumutbar sein“, heißt es zudem im Entwurf. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wendet ein, dass Patienten Wunschtermine bei ihrem Wunscharzt wollten. „Das wird mit Servicestellen natürlich nicht möglich sein.“ Weitere Punkte aus dem Gesetzentwurf:

Zweitmeinung: Versicherte sollen einen regelhaften Anspruch auf die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung bei bestimmten, häufig vorkommenden und planbaren Operationen bekommen – nur Nötiges soll gemacht werden. Ärzte sollen Versicherte darüber aufklären müssen.

Krankenhäuser: Weil nach der Entlassung aus der Klinik die Versorgung oft nicht reibungslos weitergeht, soll das „Entlassmanagement“ besser werden. Kliniken sollen hierfür mehr Arzneimittel oder häusliche Pflege verordnen können. Die Krankenkassen sollen mehr Unterstützung bieten.

Ärztemangel: Weil auf dem Land Ärztemangel droht, in Ballungszentren aber viele Ärzte praktizieren, sollen hier Niederlassungen erleichtert und dort Überversorgung abgebaut werden. Hierzu sollen künftig die dafür zuständigen Gremien Anträge auf Nachbesetzung von frei werdenden Arztsitzen ablehnen, wenn eine Nachbesetzung nicht nötig ist.

Hebammen: Die bedrohlich steigenden Haftpflichtprämien vieler Hebammen sollen dauerhaft abgebremst werden. Heute können sich Kassen Behandlungskosten nach einem Geburtsfehler zurückerstatten lassen. Solche Regressforderungen sollen gegenüber freiberuflichen Hebammen ausgeschlossen werden.

qua/dpa