Wiesbaden

NSU-Mord im Internetcafé: Was wusste Bouffier?

Mord im Internetcafé: Was wusste Bouffier?
Halit Yozgats Vater will die Wahrheit kennen: Was wusste der hessische Verfassungsschutz vom NSU-Mord an seinem Sohn in einem Kasseler Internetcafé? Foto: dpa

Die Vorwürfe sind unfassbar, und wenn sie stimmen, wird das ein Erdbeben in der sicherheitspolitischen Landschaft der Republik auslösen: Wusste der hessische Verfassungsschutz im April 2006 von dem bevorstehenden Mord an dem Kasseler Internet-Café-Inhaber Halit Yozgat – und hat er ihn nicht verhindert? Und wusste der heutige Ministerpräsident und damalige hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) davon?

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Von unserer Mitarbeiterin Gisela Kirschstein

Bouffier wies die Vorwürfe in der vergangenen Woche entrüstet und entschieden zurück. Dass ihm unterstellt werde, er habe die Vertuschung eines Mordes gebilligt oder gar unterstützt, sei „eine Ungeheuerlichkeit und eine Unverschämtheit“, erklärte er.

Doch die neuen Erkenntnisse, die eine Journalistengruppe um den früheren Spiegel-Chef Stefan Aust in der „Welt am Sonntag“ veröffentlichte, sind belastend. Danach war der frühere hessische Verfassungsschützer Andreas Temme am 6. April 2006 dienstlich im Internetcafé des türkischstämmigen Halit Yozgat in Kassel – und zwar genau zur Mordzeit.

Temme war 2006 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in Kassel und führte mehrere V-Männer, vorwiegend aus der islamistischen Szene. Ein V-Mann allerdings stammte aus der rechtsextremistischen Szene: Benjamin Gärtner, Tarnname „Gemüse“. Gärtner gehörte, wie man heute weiß, zum erweiterten Umfeld des NSU-Trios, das zwischen 2000 und 2006 insgesamt neun Morde an Menschen türkischer Herkunft und einem griechischer Herkunft beging.

Übersehen unmöglich

Seltsam: Temme telefonierte an jenem 6. April gleich zweimal mit seiner rechten Quelle „Gemüse“, das letzte Mal nur knapp eine Stunde vor dem Mord. Nach dem zweiten Telefonat fuhr Temme, so die Recherchen, unmittelbar zu Yozgats Internetcafé. Gegen 16.50 Uhr loggte er sich für elf Minuten mit einem Computer ein und verließ das Internetcafé um 17.01 Uhr – in der Minute des Mordes. Wusste Temme also von Tatzeit, Tatort und Opfer?

Rekonstruktionen der Polizei ergaben später, dass der 1,90-Meter-Mann Temme die Leiche Yozgats nicht hätte übersehen können – faktisch muss er beinahe über die Beine gestolpert sein. Damit noch nicht genug: Temme telefonierte seltsamerweise an zwei weiteren Mordtagen des NSU-Trios mit Gärtner – am 8. Juni 2005 in Nürnberg und sechs Tage später in München. Gärtner war beide Male in genau der Stadt der Mordtat. Alles Zufall?

Schlimmer noch: Wussten möglicherweise auch die Vorgesetzten Temmes von dem Kasseler Mord? Temme geriet bei den Ermittlungen selbst unter Mordverdacht, die Polizei hörte deshalb sein Telefon ab. Die nun erstmals in Teilen veröffentlichten Abschriften zeigen: Temmes Vorgesetzte machten sich Sorgen um ihren Mitarbeiter und versicherten, „das Dienstliche“ habe man „unter Kontrolle“.

Was wusste Bouffier?

„Ich sach ja jedem“, zitieren die Journalisten einen Vorgesetzten in einem Telefonat mit Temme, „wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert: Bitte nicht vorbeifahren!“ Wusste also nicht nur Temme, „dass so etwas passiert“, sondern auch seine Vorgesetzten im Verfassungsschutz?

Aus den neuen Unterlagen geht auch hervor, dass Bouffier persönlich mit dem Fall Temme befasst war. Ja, er habe eine Besprechung zu „der spannenden Frage gehabt: Wie geht man mit dem Mann weiter um?“, räumte Bouffier vor einigen Tagen ein. Wie viel wusste Bouffier über den Fall? Dass der damalige Minister die Details nicht gekannt haben sollte, hält die Opposition für wenig glaubhaft: Bouffier sei über die Vorgänge informiert gewesen, er sei Teil der ungeheuren „Vertuschung“ des Falls, sagte der Linkenpolitiker Hermann Schaus.

Bouffier nämlich verhinderte 2006 auch, dass die Staatsanwaltschaft Temmes V-Leute vernehmen konnte. Selbst sein bayrischer Amtskollege Günther Beckstein (CSU) konnte Bouffier nicht von einer Aussagegenehmigung überzeugen. Die Staatsanwaltschaft durfte lediglich Fragenkataloge an die V-Leute schicken, die mithilfe des Verfassungsschutzes beantwortet wurden – ein absurdes Verfahren.

„Einschätzung der Rechtsabteilung gefolgt“

Die Anwälte der Familie Yozgat wollen nun Bouffier als Zeuge vor den NSU-Prozess laden, sie werfen ihm Behinderung der polizeilichen Ermittlungen vor. Bouffier hingegen betonte, er habe „nach Recht und Gesetz und nach bestem Wissen und Gewissen entschieden“. Er sei der Einschätzung seiner Rechtsabteilung gefolgt, dass die Aufdeckung der Quellen „schwere Nachteile für die Sicherheit Hessens“ und Deutschlands nach sich ziehen würde.

Die Opposition sieht darin allerdings keine Entlastung Bouffiers: Stimmten die Vorwürfe, wäre das „eine einzigartige Vertuschung von 2006 bis heute“ und ein „einzigartiger Skandal richtig großer Dimension“, sagte die SPD-Obfrau im hessischen Untersuchungsausschuss, Nancy Faeser unserer Zeitung. Und Linken-Obmann Schaus sagte, nun zeige sich der wahre Grund, warum CDU und Grüne bisher den NSU-Ausschuss aktiv blockiert hätten.

Akten immer noch nicht vollständig

Tatsächlich liegen dem im Mai 2014 eingerichteten Untersuchungsausschuss bis heute die angeforderten Akten nicht vollständig vor, nicht ein Zeuge wurde bisher vernommen, ja, CDU und Grüne behaupteten bisher, es gebe gar nichts mehr aufzuklären. Nun betonten sie, die aktuellen Vorwürfe müssten sofort aufgeklärt, das Thema vorgezogen werden. „Ich habe nichts zu verbergen“, betonte auch Bouffier, doch die Opposition bezweifelt das. Sollte Bouffier „Teil der Vertuschung“ gewesen sein, sagte Schaus, „dann ist er als Ministerpräsident untragbar“.

Die SPD-Landtagsfraktion will den angeblichen Polizeischutz für den früheren V-Mann Benjamin G. im Innenausschuss zur Sprache bringen. Der parlamentarische Geschäftsführer Günther Rudolph bezeichnete dies in Schreiben an Innenminister Peter Beuth (CDU) als Fall von erheblicher Tragweite. Beuth soll am kommenden Donnerstag im Innenausschuss auch erläutern, warum Benjamin G. 2013 beim NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München nur eingeschränkt aussagen durfte. Ein mutmaßlich vom Verfassungsschutz bezahlter Rechtsbeistand wachte über die Aussage.