Berlin

Neue Verkehrsregeln für die Sexarbeit

Deutschland, der Puff Europas? Kritiker sehen das so. Eine Reform soll Prostituierte besser schützen, Sexarbeit bleibt aber erlaubt. Foto: dpa
Deutschland, der Puff Europas? Kritiker sehen das so. Eine Reform soll Prostituierte besser schützen, Sexarbeit bleibt aber erlaubt. Foto: dpa

Schätzungen zufolge gibt es 400 000 Prostituierte in Deutschland. Sie bedienen täglich 1,2 Millionen Kunden – fast ausschließlich Männer.

Lesezeit: 2 Minuten

Von Karl-Heinz Reith

Seit Prostitution durch das rot-grüne Gesetz von 2002 hierzulande den Makel der Sittenwidrigkeit verlor, habe sich Deutschland „zum Puff Europas entwickelt“ – klagen konservative Kritiker. Belegen mit Zahlen und harten Fakten lässt sich das aber nicht. Auch in Staaten wie Frankreich und Schweden, wo Prostitution offiziell verboten ist, läuft das Geschäft mit dem Sex weiter – allerdings illegal und zum Teil mit heftigen kriminellen Auswüchsen.

Mit der geplanten kompletten gesetzlichen Neuregelung der Prostitution haben sich Union und SPD viel vorgenommen. Das erste mehrstündige Gespräch von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) mit den Fachpolitikern der Koalitionsfraktionen machte jetzt deutlich, dass so eine Absichtserklärung schneller in den Koalitionsvertrag geschrieben als im Milieu umgesetzt ist. Wie es nun aussieht, soll es spätestens ab 2016 ein eigenständiges, völlig neues Prostituiertenschutzgesetz geben – bei dem der Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel im Vordergrund stehen.

Ob es gemäß dem Ansinnen der Union auch zu Änderungen im Strafrecht kommt und die Freier von Zwangsprostituierten auch belangt werden können, ist noch fraglich. Denn Experten aus Justiz und Polizei haben hier Bedenken, weil häufig einzig von den Freiern Hinweise über Zwangsprostitution zu den Behörden gelangen. Aus der Union kam nun das Kompromissangebot, in solchen Fällen Straffreiheit zuzusichern. Man prüfe das noch, hieß es dazu beschwichtigend im Bundesjustizministerium.

Schwesig beklagt, dass man bisher leichter einen Puff als eine Frittenbude eröffnen kann. Sie setzt auf eine Erlaubnispflicht für Bordelle und sonstige Einrichtungen, in denen sexuelle Dienste angeboten werden. Zuhältern und anderen einschlägig Vorbestraften soll der Betrieb verwehrt werden.

Prostitution bleibt aber grundsätzlich erlaubt. Den Huren steht – wie nach dem Gesetz von 2002 – weiter der Zugang zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung offen. Ihren Lohn können sie von Freiern auch weiter einklagen. Neu ist, dass sie sich künftig in den Kommunen an- und abmelden sollen. Auf der Basis dieser Dokumente sollen sich dann Huren und Bordellbetreiber auf eine Art Arbeitsvertrag verständigen. Die Behörden müssen das kontrollieren.

Ein Ziel dabei ist, die Frauen vor Wuchermieten in Bordellen zu schützen. Zugleich kann der Staat so besser gegen Scheinselbstständigkeit in Puffs und Klubs vorgehen – und das Finanzamt kann viel leichter Steuern eintreiben.

Schwesigs Eckpunkte für das Gesetz enthalten zudem eine Fülle weiterer guter Absichtserklärungen – deren Umsetzung in der Alltagsrealität des Rotlichtgewerbes allerdings noch schwer vorstellbar ist. So soll Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr strikt verboten und die Bordelle sollen zugleich verpflichtet werden, über Safer Sex aufzuklären. Die Union will noch weiter gehen und fordert eine gesetzliche Kondompflicht. Aber wer soll das kontrollieren?

Einig ist sich die Koalition auch darin, „menschenunwürdige Geschäftsmodelle“ zu verbieten, etwa Flatratesex, also so viele Sexpartner zum Festpreis, wie man will, und Rape-Gang-Bang-Partys, eine brutale Spielart des Gruppensex. Der Gesetzgeber stößt hier allerdings in eine immer schwerer abzugrenzende Grauzone vor – zwischen der käuflichen Prostitution in klassischen Bordellen und den Swingerklubs, die sich offiziell als Privatklubs definieren, häufig aber Austragungsort solcher Partys sind.