Lässt sich das Virus aussperren? Das Infektionsschutzgesetz soll rasant reformiert werden

Von Jan Drebes, Birgit Marschall, dpa
Um die Inzidenzzahlen zu drücken, soll es wie hier in Koblenz nächtliche Ausgangssperren geben. Doch diese Regelung der Reform des Infektionsschutzgesetzes ist heftig umstritten.
Um die Inzidenzzahlen zu drücken, soll es wie hier in Koblenz nächtliche Ausgangssperren geben. Doch diese Regelung der Reform des Infektionsschutzgesetzes ist heftig umstritten. Foto: dpa/Thomas Frey

Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes will der Bund – in Absprache mit den Ländern und den Bundestagsfraktionen – mehr Einheitlichkeit in der Pandemiebekämpfung erreichen. Die Verhandlungen sind kompliziert, bereits heute will jedoch das Bundeskabinett eine entsprechende Formulierungshilfe für eine Änderung im Parlament auf den Weg bringen. Wir beantworten wichtige Fragen zu dem Vorhaben:

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Welche Punkte sind nicht mehr strittig, wo hakt es noch?

Regierungssprecher Steffen Seibert hielt sich am Montag bedeckt und verwies auf noch laufende Verhandlungen. Aus der SPD-Spitze hieß es jedoch, dass die Kinderkrankentage auf 30 Tage pro Jahr ausgeweitet werden sollen und die Koalition darin einig sei. Die Verhandlungen zu Ausgangssperren, die beispielsweise SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach häufig als wirksam bewirbt, gestalteten sich jedoch besonders schwierig. Offen blieb auch die Frage, ob tatsächlich ab einer Inzidenz von 200 nur noch Distanzunterricht an Schulen möglich sein soll. Einigkeit wurde in der Bundesregierung hingegen bei einer Testpflicht für Unternehmen erreicht.

Welche Regeln beim Testen sollen in Firmen gelten?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Betriebe per Verordnung verpflichten, ihren Präsenzbeschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Dies sieht der Entwurf für eine Änderung der Arbeitsschutzverordnung vor, die ebenfalls heute dem Bundeskabinett vorgelegt werden soll. Für bestimmte Beschäftigtengruppen hat der Arbeitgeber demnach sogar zwei Tests pro Kalenderwoche anzubieten. Dies gelte etwa für Beschäftigte, die in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht seien – oder auch Beschäftigte, „die unter klimatischen Bedingungen in geschlossenen Räumen arbeiten, die eine Übertragung des Coronavirus Sars-CoV-2 begünstigen“. Die Kosten sollen die Arbeitgeber tragen, sagte Arbeitsminister Heil. Zudem werden alle anderen geltenden Corona-Schutzregeln im Arbeitsschutz bis zum 30. Juni verlängert. Dazu gehört auch, dass Arbeitgeber Beschäftigten wo immer möglich das Arbeiten von zu Hause anbieten müssen.

Was kritisieren die Wirtschaftsverbände daran?

Die Testpflicht sei eine „Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. „Die Testpflicht führt zu mehr Bürokratie und diskreditiert das freiwillige Engagement der Unternehmen zunehmend.“ Auch Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sagte: „Eine gesetzliche Testpflicht für unsere Handwerksbetriebe halten wir weiter weder für notwendig noch zielführend. Das ist eine gesetzgeberisch unnötige Aktion und der Versuch, die beim Staat liegende Verantwortung für die Pandemiebekämpfung auf die Wirtschaft zu verlagern.“ Die große Mehrheit der Betriebe sei längst freiwillig dabei, ihre Beschäftigten zu testen, oder bereiteten dies unmittelbar vor. Der Wirtschaftsrat der CDU rechnet damit, dass die Tests die deutschen Unternehmen monatlich mehr als 7 Milliarden Euro kosten. Grundsätzlich können die Firmen die Kosten für Schnelltests im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Wie kommen die Unternehmen an die Tests?

Da sieht die Wirtschaft bisher ein Problem. In einem Brief an das Kanzleramt betonen die großen Verbände, jedes dritte Unternehmen berichte von Schwierigkeiten bei der Verfügbarkeit. Bund und Länder hätten viele der Tests auf dem Markt bereits für die Schüler reserviert. Die Verbände fordern deshalb, Tests aus nicht genutzten Kontingenten den Firmen kostengünstig zur Verfügung zu stellen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Wochenende in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ betont: „Es sind auf dem Markt mittlerweile genügend Tests verfügbar. Man muss sich darum aber kümmern. Wer jetzt erst anfängt, Angebote einzuholen, der braucht wahrscheinlich eine Anlaufzeit von zwei oder drei Wochen. Mehr aber auch nicht.“

Was sieht der Gesetzentwurf des Bundes zu Ausgangssperren vor?

Im bisherigen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes sind nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr in Regionen mit Inzidenzwerten von über 100 vorgesehen. Kritik daran kommt aus den Bundesländern, die den Inzidenzwert von 100 nicht als alleiniges Kriterium für Ausgangssperren akzeptieren wollen. Vielfach wird zudem ein Schwellenwert von 200 gefordert. Noch ist unklar, ob es zu der strengen Regelung kommt. Auch die Ärzte sehen die bisher geplanten Regeln zur Ausgangssperre kritisch. „Ein besonders tiefer Einschnitt in die persönlichen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ist ohne Frage die mit der Notbremse vorgesehene Ausgangssperre“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt unserer Zeitung.

Was sagen Bundesländer und Kommunen zur Umsetzung?

Aus Bundesländern wie Sachsen und Niedersachsen gab es teils scharfe Kritik, auch die FDP in NRW hat Vorbehalte insbesondere gegenüber Ausgangssperren. Die Grünen, die in elf von 16 Landesregierungen sitzen, wollen für eine Zustimmung im Bundesrat erreichen, dass ab einer Inzidenz von 100 in einem Landkreis Klassen im Wechselunterricht mit entsprechenden Schutzkonzepten und verpflichtenden Tests zweimal pro Woche unterrichtet werden und Kitas auf Notbetreuung umstellen. Die Kommunen zeigen sich kritisch. Burkhard Jung, Präsident des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, pochte auf klare und gerichtsfeste Regeln. „Es ist wichtig, dass die Menschen verstehen, was gilt. Deshalb unterstützen wir klare bundeseinheitliche Regeln für die Notbremse bei hohen Infektionszahlen im Infektionsschutzgesetz.“ Jung weiter: „Was Bund und Länder jetzt im Eiltempo im Infektionsschutzgesetz für die Notbremse regeln, muss aber auch sitzen. Wir können es uns nicht leisten, dass einzelne Punkte wie Ausgangssperren wieder von den Gerichten kassiert werden.“

Handel warnt vor Geschäftsschließungen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat davor gewarnt, im Zuge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes einen schärferen Lockdown im Einzelhandel durchzusetzen. „Viele Nichtlebensmittelhändler verlieren aufgrund der angekündigten Veränderungen im Infektionsschutzgesetz jegliche Perspektive. Die Geschäfte ab einem Inzidenzwert von über 100 wieder zu schließen, wird der Lage nicht gerecht“, urteilte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth am Montag in Berlin.

Er verwies auf eine HDE-Umfrage unter 1000 Unternehmen, die deutlich mache, wie kritisch die Lage bei vielen Nichtlebensmittelhändlern sei. Demnach sehen 45 Prozent der Befragten ihre unternehmerische Existenz im Laufe des Jahres in akuter Gefahr. Die Umsätze der klassischen Innenstadthändler hätten in der vergangenen Woche um 60 Prozent unter dem Vorkrisenniveau gelegen, berichtete Genth. Wo im Zuge der Corona-Bekämpfung lediglich die Kundenzahl in den Geschäften begrenzt war, betrug das Minus demnach knapp 30 Prozent. Wo Kunden mit Terminvereinbarung einkaufen durften, lagen die Umsatzeinbußen bei knapp 50 Prozent. Wo nur negativ getestete Kunden in die Läden durften, gingen die Umsätze um 62 Prozent zurück.

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