Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz: NPD scheitert mit Eilantrag gegen Dreyer

Koblenz. Die rechtsextreme NPD ist mit einem Eilantrag gegen die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) teilte am Mittwoch in Koblenz mit, der Versuch der NPD, Dreyer eine bestimmte Äußerung über diese Partei zu verbieten, sei erfolglos geblieben.

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Die Ministerpräsidentin hatte laut VGH am 23. April bei einer SPD-Veranstaltung in Pirmasens sinngemäß gesagt, es müsse „alles daran gesetzt werden, um den Wiedereinzug der rechtsextremen NPD im Stadtrat zu verhindern“.

Die NPD argumentierte vergeblich, Dreyer habe unzulässig und mit einer Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots in den Wahlkampf für die Kommunalwahlen am 25. Mai eingegriffen. Der VGH als höchstes Gericht des Landes bestritt dies. Zwar seien amtliche Äußerungen eines Verfassungsorgans der parteipolitischen Neutralität verpflichtet. In Vorwahlzeiten unterlägen sie noch weitergehender Zurückhaltung.

Die Regierungschefin äußerte sich laut VGH aber nicht in ihrer amtlichen Funktion, sondern privat als SPD-Mitglied und politisch engagierte Bürgerin bei einer Veranstaltung ihrer Partei. Dies habe sie daher unter dem Schutz des Grundrechts der Meinungsfreiheit getan. Dreyer habe weder Steuergeld noch amtliche Zeichen verwendet.