Deutschland & Welt
Kommentar: Zur Not hilft nur Zwang

Carsten Zillmann

Jens Weber

Nach dem Ende eines Aufenthalts im Kirchenasyls ist Deutschland oft für das Asylverfahren von Menschen verantwortlich, für deren Schutz nach den Regeln des Dublin-III-Vertrags anderen EU-Staaten zuständig wären. Das Kirchenasyl in seiner derzeitigen Form hebelt damit geltendes Recht klar aus.

Lesezeit 1 Minute
Carsten Zillmann über die Zahlen zum Kirchenasyl Die Landesregierung muss eine Lösung finden. Rheinland-Pfalz lässt wie alle Bundesländer das Kirchenasyl als System außerhalb des Rechtsstaates zu. Diese Entscheidung soll an dieser Stelle nicht infrage gestellt werden.

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