Nach dem Ende eines Aufenthalts im Kirchenasyls ist Deutschland oft für das Asylverfahren von Menschen verantwortlich, für deren Schutz nach den Regeln des Dublin-III-Vertrags anderen EU-Staaten zuständig wären. Das Kirchenasyl in seiner derzeitigen Form hebelt damit geltendes Recht klar aus.
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Carsten Zillmann über die Zahlen zum Kirchenasyl
Die Landesregierung muss eine Lösung finden. Rheinland-Pfalz lässt wie alle Bundesländer das Kirchenasyl als System außerhalb des Rechtsstaates zu. Diese Entscheidung soll an dieser Stelle nicht infrage gestellt werden.