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Kommentar zum Dashcam-Urteil: Die Datenfalle schnappt noch nicht zu

Dashcam

dpa

Die höchsten deutschen Gerichte erfreuen sich höchsten Ansehens in der Bevölkerung. Dazu tragen regelmäßig maßvolle und vermittelnde Urteile bei. In diese Kategorie passt auch der jüngste Spruch des BGH, die eigentlich verbotenen Videoaufnahmen sogenannter „Dashcams“ doch als Beweismittel zuzulassen.

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Jochen Magnus zum BGH-Urteil über Videoaufzeichnungen durch Dashcams Ein Widerspruch ist das nur auf den ersten Blick, denn die Richter zeigen dem Datenschutz zwar Grenzen auf: Vor allem in öffentlichen Räumen kann der Opferschutz überwiegen, urteilten sie.

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