Kommentar: Streitschlichtung reformieren

In einem demokratischen Rechtsstaat ist für private Sondergerichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit kein Platz. Vielleicht war diese Konsultation der EU-Kommission nötig, um die dortigen Handelsexperten wachzurütteln.

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Denn das umstrittene Abkommen mit den USA wird anders nicht durchsetzbar sein. TTIP leidet nicht nur unter dem geschwundenen Vertrauen in einen Partner, der abhört und seine politischen Wünsche rücksichtslos durchdrückt. Es geht eben auch um dieses „Nebenrecht“ als ein Überbleibsel aus Verträgen, wie man sie vor 50 Jahren abschloss, aber die heute nicht mehr passen. Nun wird man aber kaum von den USA Zustimmung dazu erwarten können, dass beispielsweise polnische Unternehmen sich gegen deutsche Auflagen wehren können, US-Konzerne diese Möglichkeit aber nicht haben. Deshalb müssen die Verfahren zur Streitschlichtung neu gefasst werden – und zwar so, dass man ein demokratisches Rechtssystem nicht einfach umgehen oder aushebeln kann. Das sollte nicht so schwierig sei, wie man in Brüssel gern tut.

E-Mail: detlef.drewes@rhein-zeitung.net