Kommentar: Risikofans sind jetzt auch ein Finanzrisiko
Manfred Ruch zur Gerichtsentscheidung zu Fußball-Rotspielen
Denn anders als das Verwaltungsgericht sagt die höhere Instanz, dass die Bundesländer die Deutsche Fußball Liga durchaus an den Kosten für den höheren polizeilichen Aufwand bei solchen Rotspielen beteiligen können.
Bislang verwies die DFL stets bequem darauf, dass es sich bei den gewalttätigen Gruppen, die die Polizei beim Weg ins Stadion und wieder hinaus zu Zügen und Bussen bewachen musste, um ein gesellschaftliches Phänomen handelt. Sicherheit außerhalb des Stadions sei Aufgabe des Staates, die Kosten dafür seien es ebenfalls. Diese Argumentation hinkt. Denn natürlich verdienen Fußballklubs nur deshalb an den Spielen, weil die Polizei für die nötige Ordnung sorgt und damit einen Spielbetrieb überhaupt erst möglich macht. Wäre das nicht der Fall, würden viele Bundesliga-Partien mit Rotstatus im Chaos von Gewalt versinken.
Man darf gespannt sein, wie das Bundesverwaltungsgericht in der Revision entscheidet. Denn es geht um viel Geld. Angesichts der Millionen für Spielergehälter oder Spielertransfers ist die Frage aber umso mehr berechtigt, ob die Gesellschaft für den massiven Einsatz bei Rotspielen zahlen muss oder ob das nicht auch Sache der Fußballvereine ist. Das Prinzip kann nicht lauten, Gewinne zu kassieren und die Kosten dafür zu sozialisieren.
Vielleicht führt das Urteil auch dazu, dass Gewaltprävention und Fanprojekte mit mehr Nachdruck und finanzieller Unterstützung als bisher betrieben werden. Denn jetzt wissen die Vereine: Ihre Risikofans sind auch ein Finanzrisiko.